Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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icandoit

Ein Grenzabstand von mindestens 3,0 m ist einzuhalten. Dies ergibt sich aus § 6 Abs.5 der Bauordnung des Freistaates Sachsen. Vor den Außenwänden von Gebäuden sind gem. Abs.1 S.1 Bauordnung Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Dies gilt entsprechend auch für Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen (S.2).

Was genau unter den Begriff der "Anlage" zu subsumieren ist, ergibt sich aus § 2 Abs.1 Bauordnung. Hierunter fallen u.a. auch Aufschüttungen (§ 2 Abs.1 S.1 Nr.1 Bauordnung).

Sofern von der Aufschüttung eine solch vorgenannte Wirkung ausgeht, müsste der notwendige Abstand eingehalten werden.

Dies kann nur vor Ort mit dem Bauamt eingeschaetzt werden.

Dein Nachbar hat sicher aufgeschuettet. Kann man ja im Plan nachverfolgen. Ausserdem was passiert, wenn der mal ein Terrassendach macht?
 
Zuletzt bearbeitet:
I

icandoit

Der Nachbar hat sicher die Terrasse mit Gefaelle weg vom Haus gebaut. Also im Falle eines Starkregen fliesst das Wasser genau auf Dein Grundstaeck. Das darf er nicht. Ergo muss da sogar eine Abstuetzung an die Grenze um sicherzustellen, dass das Wasser in seinem Grundstück bleibt. Da haette zumindest eine erhoehte Bordkante an die Terrasse gehoert und eine Entwaesserungsrinne.
 
I

icandoit

Bevor das eskaliert mach das sachlich mit dem Bauamt. Dein Nachbar bleibt Dein Nachbar. Will man Krieg schon bevor man eingezogen ist?
 
A

Andre77

@icandoit

Ah... Super... was da jetzt zum Vorschein kommt.... ich gehe mal davon aus das er mit Gefälle weg gebaut hat, sonst hätte er ja im schlimmsten Fall drinnen nasse Füße, wenn es sich an der Hauskante staut.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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