Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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Isokrates

Danke für deine Ausführung. Genau das mit der Aufschüttung (bis 1m? oder sowas
Diese Auslegung der Höhen wird regional unterschiedlich gehandhabt.
In der SächsBO steht hierzu z. B. nichts.
Manche gehen hier von 1,5m manche von 2m aus.
Müsste man recherchieren, ob es hier Verwaltungsanweisungen in Sachsen gibt. Auf die Schnelle habe ich jetzt dazu nichts gefunden, jedoch Juris auch nicht bemüht.

Einfacher wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die Terrasse überdacht und diese Überdachung am Haus befestigt wird, dann muss vom Ende der Überdachung und nicht vom Haus wieder die abstandsfläche (mind. 3m in den meisten Fällen) eingehalten werden.

Auf die zweite Situation habe ich gerade keine Zeit mehr einzugehen, hole das aber heute gerne später noch nach, wenn sich bis dahin noch keiner adäquat dem Problem gewidmet hat.
 
I

Isokrates

Er meint er ist auf dem originalen Gelände und müsste nun nicht abfangen
Also grundsätzlich gilt ja, wer das Ursprungsgelände verlässt ist für die Absicherung zuständig, § 909 Baugesetzbuch.
Manchmal steht das auch nochmal explizit im Bebauungsplan.

Gleiches gilt für Aufschüttungen, § 17 SächsNRG.

Du hast doch wahrscheinlich Eingabepläne zu Hause von deinem Bauantrag, da sieht man ja ganz schnell, ob du den ursprünglichen Geländeverlauf verlassen hast. Alternativ müsste es ja auch noch die Unterlagen vom Vermesser geben.
Das müsstest du an der strittigen Grenze mal ermitteln.
In manchen Bebauungsplänen sind auch Höhenangaben enthalten, das würde ich auch mal prüfen.
Anhand von Bildern kann man ME immer sehr schwer Höhenunterschiede etc erkennen.

Die Frage ist halt im Zweifelsfall ob du beweisen könntest, dass der Nachbar das ursprüngliche Geländeniveau verändert hat und nicht du.
 
A

Andre77

@Isokrates
Danke für deine Ausführungen.

Ich habe tatsächlich mal in den Lageplan geschaut und die dort angegebenen Höhenpunkte zeigen eigentlich eine eindeutige Richtung. Von West nach Ost werden die Zahlen kleiner ... und zudem sieht man das auch live, das auch die weiteren 2 Gebäude in Richtung Westen erhöhen, zwar nicht so das man abfangen muss, aber man sieht es. Welchen Unterlagen kann ich den entnehmen ob man den natürlichen Verlauf verlassen hat? Unabhängig vom o.g. Lageplan.
Wie ist das aber, wenn es einfach der natürliche Verlauf vom Gelände ist?

Danke!
 
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icandoit

Dein Bauantrag muss doch einen Hoehenplan enthalten ist und soll. Im Zweifel gibt es topografische Karten.

Du must doch wissen wie tief Ihr abgegraben habt. Das sind doch auf dem Bild locker 1 m?
 
A

Andre77

@icandoit
Hier wurde nichts abgegraben. Aus dem vorhandenen Gelände wurden 30cm rausgenommen und durch 30cm Sandplatte ersetzt, für die Bodenplatte. Die Erdhaufen sind der Aushub für die Bodenplatte, die Einfahrt und die Terrassenfläche was dann mit RC Material Bzw Kiessand wieder aufgefüllt wurde.
 
I

Isokrates

Wie ist das aber, wenn es einfach der natürliche Verlauf vom Gelände ist?
Wenn du laut deinen Unterlagen den natürlichen Geländeverlauf nicht verlassen hast, dann musst du sein Grundstück auch nicht abfangen. Das würde aber bedeuten, dass er aufgeschüttet haben müsste, damit tatsächlich eine Kante entstehen kann.
Weißt du ob er aufgeschüttet hat?
Ansonsten könntest du beim Bauamt ja auch seine Bauunterlagen einsehen, da müsste dann ja auch sein Ursprungs- und Istgelände ersichtlich sein.
Berechtigtes Interesse hast du als Nachbar ja immer.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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