Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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Andre77

Bevor das eskaliert mach das sachlich mit dem Bauamt. Dein Nachbar bleibt Dein Nachbar. Will man Krieg schon bevor man eingezogen ist?
Das Bauamt macht nichts, weil zivilrechtlich. Die Terrasse mit dem geringen Abstand geht wohl so, obwohl (auch) ausserhalb vom Baufenster. Im Bauantrag wurde eine Überschreitung der Baugrenze wegen der Terrasse von etwas unter 2m beantragt.

Eingezogen und wohnhaft sind wir hier schon... der "Krieg" ist schon da. Aber auch mit anderen Nachbarn, aber das ist ein anderes Thema.
 
A

Andre77

Das also war des Pudels Kern. Du bist auf Waffensuche.
Um Gottes Willen, nein. Ich möchte nur das es korrekt gemacht wird und nichts gepfuschtes, das ist alles. Und wenn er meint er ist im Recht, was er vielleicht nicht ist, brauch ich was, um es ihm aufzeigen zu können. Das was zb @icandoit geschrieben hat mit dem Gefälle und die Nähe zur Grenze. Und als Laie hat man sowas eben nicht gleich aufm Schirm.
 
I

Isokrates

Starkregen fliesst das Wasser genau auf Dein Grundstaeck. Das darf er nicht.
Das ist so leider nicht ganz richtig.
Wenn das Ursprungsgelände schon ein Gefälle hatte, so dass das Wasser zum Nachbarn fließt, und man nichts an dem Gefälle verändert, dann ist man auch nicht verpflichtet das Wasser auf dem eigenen Grundstück zu halten.
Lediglich wenn man Veränderungen an der ursprünglichen Topographie vornimmt ist man dafür verantwortlich, dass die Veränderung nicht zu Lasten der Nachbarn geht.

Abweichend hiervon kann es natürlich auch wieder bestimmte Regelungen hierzu im Bebauungsplan geben.
 
I

icandoit

Hat der Nachbar denn nach dem Bauantrag gebaut?

Da werden gern mal paar cm hoeher gebaut und dann die Terrasse Bodengleich.

Die Strasse hat eine Steigung von 0.5%. Dein Grundstück ebenfalls.

Bei einem geschaetzten Hausabstand Mitt Mitte sind das ca. 20 m * 0.5% = Hoehenunterschied sollte 10 cm sein.

Was schreibt denn der Bebauungsplan fuer die Fertigfußboden Hoehe des EG fest?
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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