Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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icandoit

Man kann auch als Nachbar Einsicht in die Bauakte bei der Bauaufsichtsbehörde verlangen.
Man muss dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieses wäre grundsätzlich zu bejahen, wenn man in seinen Nachbarschaftsrechten verletzt sein könnte. Der häufigste Fall hierfür sind aktuelle Bauverfahren.

Man könnte also hier schriftlich unter Darlegung des berechtigten Interesses Einsicht anfordern.
Alternativ könnte man sich auch eine Genehmigung vom Nachbarn zur Einsicht ausstellen lassen.
Laut Aussagen des TE behauptet der Nachbar ja die ursprüngliche Topographie nicht verändert zu haben und müsste daher die Akteneinsicht nicht fürchten.
So könnte man zumindest argumentieren.
Na dann. Kurz nachmessen dann sollte das mit dem berechtigten Interesse kein Problem sein. Ich hatte damals auch eine Vollmacht benoetigt vom Eigentümer.
 
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