Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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H

HilfeHilfe

Ich bin auch 90% im HO. Ecke im Schlafzimmer, ginge bei mir auch nicht. Aber 18m² Bürofläche teilt man sich beim durchschnittlichen Arbeitgeber zu zweit oder dritt, wenn man nicht gerade erste oder zumindest zweite Führungsebene ist und selbst da ist dann die Position mit regelmäßigen Meetings in dem Büro verbunden.
Also wenn die Jobs nicht auch regelmäßigen Kundenbesuch erfordern, würde ich da schon nochmal in mich gehen bzgl Prioritätenverschiebung. Wer so ein Gesamtbudget hat, kann doch auch 3 Stellplätze freikaufen?!
Du hast doch im HO kein Kundenbesuch ;)))
 
Tolentino

Tolentino

Das ist richtig, deswegen reichen mir ja auch 8,5 m² trotz über 80h/Woche da drin. Aber um mich geht's ja hier nicht... o_O
 
S

Samantheus

Wenn du doch schon mit denen rumdiskutierst, kannst du fast sicher sein, dass dort ein Vermerk in die Akten kommt und eine Prüfung (irgendwann) durchgeführt wird. Dafür musst du ja nichtmal zuhause sein. Irgendwann landet ein Schreiben im Briefkasten.
Die Befürchtung habe ich auch. Daher die Überlegung ggf. gar nicht die Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sondern gleich die Dummy Stellplätze mit einzeichnen beim Antrag auf Baugenehmigung. Frage ist eben welche "Verpflichtung" man damit dann gleich eingeht und ob und wie man da dann im Zweifel doch noch raus kommt.

Probiere es mit dem Vorschlag von Escorda.
Den werde ich auf alle Fälle zum nächsten Treffen mit dem Bauunternehmen mal mitnehmen.

Klar geht das. Der Bebauungsplan zeigt doch wo es geht. Hat der Architekt denn eine Bauvoranfrage gestellt, wegen der geaenderten Zufahrt? Das wuerde ich zumindest als erstes gemacht haben.
Das ganze wird vom Planer des GU geplant. Über das Thema Bauvoranfrage hatten wir intensiv gesprochen, erst hatten wir das auch geplant. Der Planer hat uns jedoch davon abgeraten. Überlegung war das eine formlose Bauvoranfrage auch keine Sicherheit bietet und eine förmliche Bauvoranfrage mit bindender Wirkung eigentlich genauso aufwendig ist wie der Antrag auf Baugenehmigung, aber durch den längeren Vorlauf und Sommerferienpause bzgl. Gemeinderatssitzungen sich dann wahrscheinlich der geplante Baubeginn verzögern würde weil die Baugenehmigung ggf. nicht rechtzeitig vorliegt. Wir waren mit den Skizzen beim Bauamt, der Kollege fand das Thema mit der Zufahrt unkritisch.
 
M

motorradsilke

Empfehlung war nur mit der Garage den Antrag auf Baugenehmigung zu stellen und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und wenn diese (wie erwartet) abgelehnt wird im Rahmen einer Tekturplanung Dummy Stellplätze irgendwo einzuzeichnen. Erfahrungsgemäß wird das im Nachgang nicht kontrolliert. Ob falls doch kontrolliert wird ich dann gezwungen werden kann die Stellplätze doch zu bauen, oder Alternativen dann immer noch möglich sind (wie Ablöse oder juristischer Weg) konnte mir nicht gesagt werden.
Genau so würde ich es auch machen. Wenn du das vorher gerichtlich klären lässt, kann das Jahre dauern, bis du mit bauen anfängst.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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