Baugenehmigung nach Bauvorbescheid

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T

tamer.darweesh

Hallo zusammen,

Wir (ich und ein Freund) haben das Grundstück gekauft, um 2 DHHs zu bauen. Der Verkäufer hat bereits einen ersten Plan und hat Bauvorbescheid für die 2 Häuser.
Alles im Bauvorbescheid ist gut für uns, außer dem DG. Wir werden zusätzliche Wünsche äußern müssen (z.B. Gauben, andere Dachform).

Unser Architekt sagte uns, dass wir die Baugenehmigung schnell bekommen können, wenn wir den Bauvorbescheid so befolgen, wie er ist. Wenn wir neue Anträge stellen, fangen wir wieder bei Null an, und die örtliche Baubehörde braucht mindestens 3 Monate, um sie zu prüfen und zu genehmigen (und er braucht 2 Monate, um den Antrag zu stellen).

Gibt es eine Möglichkeit, mit den genehmigten Hausspezifikationen (KG, EG und 1. OG) früher zu beginnen?
Der Dachboden könnte dann ausgebaut werden, sobald wir die endgültige Baugenehmigung haben.

Mfg,
Tamer
 
S

sergutsch

...
Gibt es eine Möglichkeit, mit den genehmigten Hausspezifikationen (KG, EG und 1. OG) früher zu beginnen?
...
meines Wissens - nein. Im Vorbescheid ist i.d.R. nichts genehmigt, auch keine Hausspezifikationen. Im Vorbescheid wird lediglich die gestellte Frage beantwortet, diese bezieht sich aller Voraussicht nach nur auf die Machbarkeit. Dies ersetzt die förmliche Prüfung nicht.
 
S

sergutsch

du kannst aber gemeinsam mit Bauantragsunterlagen einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn mit einreichen. Dieser beinhaltet i.d.R. z.B. Ausschachtung der Baugrube, Grundleitungen verlegen und Bodenplatte erstellen.
 
B

Benutzer200

und die örtliche Baubehörde braucht mindestens 3 Monate, um sie zu prüfen und zu genehmigen
Das braucht die Gemeinde sowieso. Im Vorbescheid wird doch "nur" geprüft, ob die Planung öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die im Vorbescheid aufgeführten Punkte werden also nicht noch einmal geprüft. Der Antrag mit allen anderen Punkten durchläuft allerdings das normale Verfahren.
 
S

sergutsch

...
einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn mit einreichen
...
Der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn kann ohne der weitergehenden Prüfung genehmigt werden und ermöglicht dir mit den darin angegebenen Bauarbeiten noch vor der eigentlichen Baugenehmigung zu beginnen.
Dafür muss aber der eingereichte Antrag dem Bau- und Planungsrecht entsprechen. Da du aber bereits den Vorbescheid erhalten hast ist davon auszugehen dass alles genehmigungsfähig ist und mit einer Zurückweisung des Antrages und damit verbundenen Rückbau nicht zu rechnen ist.
 
11ant

11ant

Der Verkäufer hat bereits einen ersten Plan und hat Bauvorbescheid für die 2 Häuser.
Alles im Bauvorbescheid ist gut für uns, außer dem DG. Wir werden zusätzliche Wünsche äußern müssen (z.B. Gauben, andere Dachform).
Vielleicht solltest Du die Pläne mal herzeigen (so wie sie sind, und zusätzlich eingezeichnet, wie Ihr Euch die Änderungen wünscht). Habt Ihr denn Grund zu der Annahme, daß in den bestehenden Plänen noch Spielraum ist, d.h. daß die Geschossflächenzahl und eine evtl. Nichtvollgeschossigkeit des DG nicht ausgereizt wurden ?
 
Zuletzt aktualisiert 03.01.2026
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