Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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H

haydee

Ich hatte meine ich auch schon geschrieben, umplanen wegen einem Stellplatz würde ich nicht.

Mir sind heute morgen 2 ehemalige Vorgärten aufgefallen die zu Stellfläche umfunktioniert wurde. Nur weiß ich nicht ob das a) reguläre Stellplätze sind (der eine ist so kurz das der Fiat passgenau reinpaßt)
b) müßte man für die Lösung Haus und Garage nach hinten schieben.
Daher hier leider nicht tauglich. Nur ein Zeichen, dass die Satzung nicht unbedingt weltfremd ist.

Probiere es mit dem Vorschlag von Escorda.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Klar geht das. Der Bebauungsplan zeigt doch wo es geht. Hat der Architekt denn eine Bauvoranfrage gestellt, wegen der geaenderten Zufahrt? Das wuerde ich zumindest als erstes gemacht haben.
 
H

haydee

Er wird aber umplanen wegen der falschen Zufahrt und hoffentlich wegen den vielen unnoetigen Fenstern im Norden.
Steht da nicht auch noch eine Ueberschreitung der Grundflächenzahl an?
Das ist ein anderes Thema.
Und ja vielleicht fällt dann zwangsweise ein Stellplatz weg
Ich meine aber in einem anderen Thread gelesen zu haben, dass Kontakt mit dem Bauamt besteht
 
Tolentino

Tolentino

Na, denn ist doch alles gut. Wenn du das so für dich durchdacht hast und dir das alles wert ist dann ist es für dich geenau richtig so.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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