Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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G

guckuck2

Je nach Flächenberechnungsmethode kann man Räume auch als Nutzfläche deklarieren.
Das hat aber natürlich auch Nachteile, z.B. falls man mal vermieten oder verkaufen will.

Finde den Rechtsweg auch unangemessen. Das war alles vor Kauf bekannt. Sehe auch bei 900qm nicht, wieso man dies nicht berücksichtigen könne.

Man muss auch die Kosten einer solchen Auseinandersetzung (massiver Bauverzug inkl. Baupreissteigerung, Bereitstellungszinsen, Prozessrisiko, Rechtsberatungs/Prozesskosten) mit einberechnen. Da ist doch wirklich die Frage, ob man sich nicht lieber auf die Vorgabe einlassen will bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)
 
D

danixf

Fehlt halt immer noch der Lageplan. Ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage ist an sich ja nichts besonderes. Vermutlich wird dann links bzw. rechts noch mindestens 3m nicht bebaut werden. Die würde ich einfach als Stellplatz deklarieren. Nebeneinander oder hintereinander spielt wohl keine Rolle. Außenanlagen kommen ja meistens ohnehin erst paar Monate später.
Zu der Zeit steht ja nicht mal etwas geschrieben. Theoretisch kann man doch einfach einfach "anfangen" und dann befindet sich der Stellplatz zur Zeit noch "im Bau" :D .
Im absoluten WorstCase holt man halt für 300-400€ RGS35 und stampft die in den Boden. Bezweifle aber weiterhin stark dass es soweit kommt.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

bzw. alternativ die Ablöse zahlt (erneut die Frage, wie hoch die pro Stellplatz wäre)
Die Abloese steht in der Satzung:

"(3)
1 Die Höhe des Ablösungsbetrages wird aus dem durchschnittlichen Verkehrswert der Baugrundstücke (Bodenwert und Erschließung) des Bereiches, in dem das Baugrundstück liegt, zuzüglich den durchschnittlichen Herstellungskosten in angemessener Höhe errechnet.
2 Hierbei wird der vom Gutachterausschuss des Landkreises festgesetzte aktuelle Richtwert als Bodenwert angenommen.
3 Je Stellplatz für einen Personenkraftwagen ist hierbei einschl. der dazugehörigen Verkehrsflächen für Zuund Abfahrt eine Größe von mindestens 25 qm zugrunde zu legen.
(4) 1 Mit dem Bauherrn ist für die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht eine Ablösungsvereinbarung abzuschließen.
2 Der Ablösungsbetrag ist mit der Erteilung der Baugenehmigung zur Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen zu entrichten.
3 Im Falle des Zahlungsverzuges sind Säumniszuschläge in Höhe von 1 v.H. des Rückstandsbetrags je angefangener Monat sowie entsprechende Mahngebühren zu entrichten. § 7"


Berechnen kann das nur der TE. Vermutlich wird das auf den m2 Kaufpreis des Grundstück incl. Erschliessung ankommen.

@Samantheus Was soll ein Rechtsstreit bringen? Willst Du die Satzung aushebeln? Vergiss das ganz schnell.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Strahleman

Mein Weg wäre auch erst einmal zu prüfen, ob z.B. ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden kann. Dahinter kann man immer noch ein Gartenhaus hinstellen, in dem der Krempel lagert, der sonst unweigerlich in der Garage gelandet wäre. Die anderen Stellplätze je nach Lageplan eures Grundstücks entweder mit Minimalaufwand umsetzen und so gestalten, dass sie sich im Garten eingliedern oder - anstatt Geld für nen Anwalt zu verbrennen - mit der Kohle die Ablöse zahlen. Das wird sicherlich günstiger als die Gerichtskosten zu tragen bei einer wahrscheinlich abgewiesenen Klage.

Optional die Wohnfläche so verkleinern, dass man unter 200m² kommt. Meiner Meinung nach tun die drei zusätzlichen Stellplätze bei einem 200m² Haus und 900m² Garten nicht weh. Die zusätzliche Fläche wären gerade einmal 4% des Grundstücks.
 
M

Myrna_Loy

Vielleicht hatten wir Pech, aber bei einer der Liegenschaften, die wir betreuen, hat das Landratsamt vor einigen Jahren die Stellflächen überprüft. Es gab dann eine Aufforderung, die fehlenden Stellplätze nachzubessern. Die Flächen wurden dann als Rasengitter ausgeführt - sieht genauso grün aus wie vorher. Wenn kein englischer Blumengarten im Vorgarten geplant ist, sollte das doch echt kein Problem sein.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Optional die Wohnfläche so verkleinern, dass man unter 200m² kommt. Meiner Meinung nach tun die drei zusätzlichen Stellplätze bei einem 200m² Haus und 900m² Garten nicht weh. Die zusätzliche Fläche wären gerade einmal 4% des Grundstücks.
Ich vermute mal das Haus ist schon geplant. Die Umplanung wuerde vermutlich der Planer nicht fuer lau machen.

Vorschalg @Samantheus stellt hier mal das Grundstück und die Grundrisse ein. Die Forumsleute finden sicher gute Loesungen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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