Energieberater meint KFW 55 - Mit Massivbau zu empfehlen?

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blockhauspower

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Ich glaube du bist von deinem Gas sehr überzeugt, jedem das Seine.
Ich denke nur es ist nicht richtig sämtliche Energiequellen, die nicht auf fossilen Rohstoffen basieren, per se als unwirtschaftlich, unpraktisch und nur auf Grund von schön gerechneten Werten existent, abzuurteilen.

Ein KFW-sonst was-Standard auf Grund von sagenhaft dicken Wärmedammungen zu erreichen klingt zwar immer toll, ist aber auch nicht so eine hohe Kunst.

Es bleibt wie es immer ist, jeder Jeck ist anders und jeder soll mit dem Leben, was ihm und ihr gefällt.
 
C

cumpa

@ Bauexperte .....kannst dich an Thread erinnern wo es drum ging halber Keller zu beheizen ? Und wo dann plötzlich GU alles beheizen wollte und mir den Aufpreis aufdrücken wollte ? Von seinen Statiker habe ich Berechnung machen lassen. Dabei ist aufgefallen dass dieser den Dachboden mitgerechnet hat obwohl Kaltzone.
Ebenso der ganze Keller mitgerechnet obwohl halb Kalt und halb warm geplant war.
Nun ist viel mehr Dämmung erforderlich um KFW 55 zu erreichen, diese will mir der GU wieder aufs Auge drücken.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

@ Bauexperte .....kannst dich an Thread erinnern wo es drum ging halber Keller zu beheizen ?
Ja; warte ja immer noch auf die Auflösung. Wolltest Du nicht einen Sachverständigen hinzuziehen?

Und wo dann plötzlich GU alles beheizen wollte und mir den Aufpreis aufdrücken wollte ? Von seinen Statiker habe ich Berechnung machen lassen. Dabei ist aufgefallen dass dieser den Dachboden mitgerechnet hat obwohl Kaltzone.
Ebenso der ganze Keller mitgerechnet obwohl halb Kalt und halb warm geplant war.
Nun ist viel mehr Dämmung erforderlich um KFW 55 zu erreichen, diese will mir der GU wieder aufs Auge drücken.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich von "Unsinn" geschrieben, was die Beiheizung mittels Fußbodenheizung eines halben Kellers betrifft. Der Keller gehört in die gedämmte Hülle; die Dämmung war doch vertraglich geschuldet? Ebenso der KfW 55-Status?

Ich glaube wirklich nicht, daß ein Statiker vorsätzlich falsch rechnet. Fehler dagegen können/dürfen auch ihm unterlaufen

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
C

cumpa

Hallo Bauexperte.
Ja Dämmung und KFW 55 ist vertraglich geschuldet. Im Bauwerkvertrag UND im Genehmigungsplan war Teilbeheizung vorgesehen.
Trotzdem hat der Statiker den ganzen Keller berechnet und noch dazu den gesamten Dachboden.
Dieser Statiker - wirtschaftlich vom Gu unabhängig aber als KFW-nachweisberechtigter zusätzlich von Bauherren zu beauftragende Firma - vom GU empfohlen
Quasi fast immer entscheidet sich der Bauherr für diesen weil der auch die Statik für den GU erstellt hat. Wen interessiert da noch ob richtig oder falsch gerechnet ? ( Hauptsache auf Papier KFW 55 )
Mich interessiert es schon !
Erst als ich einen externer KFW-gelisteten Gutachter dazu genommen habe um den Wärmeschutznachweis zu überprüfen bzw Antrag vorzubereiten, ist aufgefallen dass das errechnete Volumen nicht übereinstimmte mit meinem geplantem Bau ( Teilbeheizung Keller und Abschluss thermische Hülle Obergeschossdecke) .
Nun muss an einigen Bauteilen nachgedämmt werden. Nachweis von :
• Vermeidung von Wärmebrücken ΔUWB ≤ 0,035 W/(m² K) (Wärmebrücken-Nachweis
: Berechnungsaufstellung durch den GU)
Als Grundlage für die kfw soll der alternative Nachweis eines KfW-Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten – siehe Seite 2 ff (kfw-Techn.Merkblatt).
Ich will den Statiker nichts vorwerfen, aber ich habe von einigen KFW-Gutachtern gehört dass seitens der Gu´s versucht wird zu tricksen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
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