1 geschossige Bauweise Raumhöhe 2/3 Regelung?

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B

Baumitfreude

Hallo,

ich habe mal eine spezielle Frage ,und zwar ist laut Bebauungsplan (Neubaugebiet)nur 1 geschossige Bauweise zugelassen. Dachform steht nichts drin.(Schleswig Holstein)

jetzt würden wir gerne ein „Kubus-Haus „ mit Flachdach bauen versteh ich es richtig, dass wir wenn dann das EG 100m2 und das OG 66,67m2 besitzt dann oben die selbe Raumhöhe wie unten haben dürfen?

oder ist es falsch?

Dankeschön
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
F

Fuchur

Die 2/3 für die Vollgeschossdefinition bezieht sich auf die Grundfläche des betreffenden Geschosses, damit nein.
 
B

BackSteinGotik

Die 2/3 für die Vollgeschossdefinition bezieht sich auf die Grundfläche des betreffenden Geschosses, damit nein.
Dann gäbe es keine Staffelgeschosse. Konkret also, für SH aus der Bauordnung:

"Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen. "

Wenn die Höhenvorgaben passen, kann er also durchaus einen kleiner-Kubus-auf-großem-Kubus-Bau errichten.
 
Y

ypg

jetzt würden wir gerne ein „Kubus-Haus „ mit Flachdach bauen versteh ich es richtig, dass wir wenn dann das EG 100m2 und das OG 66,67m2 besitzt dann oben die selbe Raumhöhe wie unten haben dürfen?
Vereinfacht gesehen ist das so, ja.
Vereinfacht gesagt darfst Du oben nur 2/3 der unteren Grundfläche als vollwertigen Raum (bezogen auf die Raumhöhe) haben.
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
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