Wasserschaden Keller, Ursache unbekannt-Haftung des Architekten??

4,80 Stern(e) 4 Votes
M

Mr.Turnip

Hallo zusammen,

wir haben vor 3 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Mit einem Architekten haben wir damals einen Architektenvertrag vereinbart, der alle 9 Leistungsphasen beinhaltet, also inkl. Objektüberwachung und der Überwachung der Beseitigung von Mängeln.

Vor 4 Wochen haben wir im Keller festgestellt, dass der Estrich in einem Raum an einer Hausseite feucht ist. Unser Architekt kam zusammen mit dem Bauunternehmer, der für den Rohbau zuständig war, und hat sich den Schaden angeschaut. In einer Ecke wurde der Estrich "aufgebockt", das Wasser stand dort ca. 1 cm tief unter dem Estrich. Eine Ursache konnten die beiden nicht feststellen.

Wir haben die Wohngebäudeversicherung (inkl Elementarschäden) informiert, ein Sachverständiger der Versicherungsgesellschaft hat sich den Keller ebenfalls angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versicherung für den Schaden (Trocknung des Estrichs durch eine Fachfirma) nicht aufkommen wird. Einige Tage bevor wir den Schaden festgestellt haben hat es übrigens sehr stark geregnet. Direkt nach dem Regen habe ich den Keller kontrolliert aber keinen Wasserschaden feststellen können.

Der Estrich ist mittlerweile wieder trocken. Wir haben die Löcher, die durch die Trocknungsfirma in den Estrich gebohrt worden sind, zunächst offen gelassen, um zu beobachten, ob und wo das Wasser wieder auftauchen wird (etwa die Hälfte des Kellers war betroffen). Dann haben wir einen Anhaltspunkt um weiter nach der Ursache zu suchen.

Wie gehe ich mit der Rechnung der Trockungsfirma um? Kann ich diese dem Architekten unter die Nase halten mit dem Hinweis, dass er diese bitte bezahlen möchte? Wir befinden uns ja noch innerhalb der 5-jährigen-Gewährleistungsfrist.

Vielen Dank im voraus für hoffentlich viele hilfreiche Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

Wie gehe ich mit der Rechnung der Trockungsfirma um? Kann ich diese dem Architekten unter die Nase halten mit dem Hinweis, dass er diese bitte bezahlen möchte? Wir befinden uns ja noch innerhalb der 5-jährigen-Gewährleistungsfrist.
Bevor diese Frage auch nur annähernd beantwortet werden kann, stellt sich die Frage nach dem Bodengutachten. Was steht darin bzgl. der Bodenverhältnisse in Bezug auf die Ausführung des Kellers?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.07.2025
Im Forum Keller gibt es 349 Themen mit insgesamt 3685 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wasserschaden Keller, Ursache unbekannt-Haftung des Architekten??
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kosten sparen/Keller/günstige Fliesen/versiegelter Estrich? 13
2Zu welcher Jahreszeit am besten Estrich in den Keller bringen 10
3Außenliegende Perimeterdämmung Bodenplatte, Schimmelrisiko Keller 11
4Wassereinbruch Keller durch Unwetter - Versicherung? 17
5Trainingsgeräte in den Keller (Neubau) bekommen? 14
6Lüften/Trocknen nach Einbringung Estrich/Innenputz sinnvoll? 15
7Supergau - Wasserrohrbruch, Estrich feucht 31
8Estrich zu hoch eingebracht - Raumhöhe dadurch niedriger 11
9Kosten Keller - Wird die Bodenplatte gegengerechnet? - Seite 217
10Kontrollierte-Wohnraumlüftung Schläuche ohne Keller verlegen? 12
11Neubau - Keller Fliesen sofort verlegen ratsam? (Feuchtigkeit) - Seite 214
12Bewertung Keller / Siedlungshäuschen Bayern - Seite 353
13Schimmel im Keller: Feuchtigkeit von unten oder Kondensatproblem - Seite 218
14Keller-Sanierung im Altbau: Selber machen oder machen lassen? - Seite 214
15Keller ohne zusätzlichen Bodenbelag / Reinigung Bodenplatte 34
16Einschätzung Kosten für Rohbau und Gesamtkosten (Putz, Estrich) 17
17Baukosten bei Bau mit Architekten. Was sagt eure Erfahrung? 18
18Architekten finden - aber wie? - Seite 326
19Muss ein außenliegender Kamin bis in den Keller gehen 12
20Planung/Grundriss Einfamilienhaus (ca. 140 qm, Keller, EG, DG) - Seite 530

Oben