Verkratzte Aufzugkabine

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KlausMichel

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Eigentumswohnung bei einem großen Bauträger gekauft und bin nur als Mitglied des Eigentümerbeirates mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums befasst. Ich würde hier gerne einmal zu einem strittigen Punkt die breite Meinung des Forums einholen. Die Aufzugkabine ist (s. angehängte Fotos) auf der Rückseite relativ weit oben - gut sichtbar für alle Benutzer des Aufzuges - verkratzt. Dies ist in der Bauphase geschehen und in den Abnahmeprotokollen als Mangel gerügt.

Ein Austausch des betroffenen Panels würde 2000 EUR kosten. Der Bauträger hat uns (nach langem hin und her mit deutlich geringeren Minderungsangeboten) die Montage eines zusätzlichen Spiegels (zwecks Kaschieren der Kratzer) oder alternativ 1000 EUR Gutschrift angeboten.

Ich bin der Meinung, dass der Bauträger hier eigentlich auch zum Austausch des Panels verpflichtet sein müsste, da ich dies doch für einen optisch relevanten Mangel an einer sehr repräsentativen Stelle des Gebäudes betrachte und habe wenig Lust, mich auf einen solchen Handel einzulassen.

Gibt es hier Einschätzungen im Forum, ob ich mich mit einem solchen Mangelangebot zufrieden geben muss oder ob man hier guten Gewissens auf dem Austausch des Panels bestehen kann?

Danke und viele Grüße,
Klaus Michel
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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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