B
Boschi
Liebe Mitbauer und juristisch Bewanderte, wir haben im Oktober einen Bauwerkvertrag abgeschlossen , indem unsere Sonderwünsche, wie Kamin, andere Raumgrößen ect alle von uns in einem sogenannten Planungswunsch abgegeben wurden. daraufhin haben wir den Vertrag mit etlichen Mehrkosten auch unterzeichnet. Nun, noch vor der Baugenehmigungserstellung will die Firma von uns die Zusage, dass wir zusätzlich Mehrkosten für Fliesenlegerarbeiten zahlen. Die Firma wusste aber von unserem Wunsch, größere Bäder zu bauen und will sich ihrerseits nun auf deren Ursprungsgrundpreis in einem Aktionshaus berufen. Ist es korrekt, wenn sich die Firma darauf bezieht? Das größere Bad wurde nicht explizit in den Bauwerkvertrag einbezogen, sondern nur die grobe Auflistung der höheren Posten. Sie kannten aber unseren Planungsentwurf, denn auf diesem haben sie ja alle anderen Mehrkosten berechnet. Kann jemand einen Rat geben? Danke an Euch