Mehrkosten nach Bauwerksvertragsabschluss

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B

Boschi

Liebe Mitbauer und juristisch Bewanderte, wir haben im Oktober einen Bauwerkvertrag abgeschlossen , indem unsere Sonderwünsche, wie Kamin, andere Raumgrößen ect alle von uns in einem sogenannten Planungswunsch abgegeben wurden. daraufhin haben wir den Vertrag mit etlichen Mehrkosten auch unterzeichnet. Nun, noch vor der Baugenehmigungserstellung will die Firma von uns die Zusage, dass wir zusätzlich Mehrkosten für Fliesenlegerarbeiten zahlen. Die Firma wusste aber von unserem Wunsch, größere Bäder zu bauen und will sich ihrerseits nun auf deren Ursprungsgrundpreis in einem Aktionshaus berufen. Ist es korrekt, wenn sich die Firma darauf bezieht? Das größere Bad wurde nicht explizit in den Bauwerkvertrag einbezogen, sondern nur die grobe Auflistung der höheren Posten. Sie kannten aber unseren Planungsentwurf, denn auf diesem haben sie ja alle anderen Mehrkosten berechnet. Kann jemand einen Rat geben? Danke an Euch
 
B

Bauexperte

Hallo,

auf dem HBF darf keine Rechtsberatung angeboten werden; diese ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten!

Liebe Mitbauer und juristisch Bewanderte, wir haben im Oktober einen Bauwerkvertrag abgeschlossen , indem unsere Sonderwünsche, wie Kamin, andere Raumgrößen ect alle von uns in einem sogenannten Planungswunsch abgegeben wurden. daraufhin haben wir den Vertrag mit etlichen Mehrkosten auch unterzeichnet.
Ist dieser "Planungswunsch" als Anlage zum Werkvertrag zu verstehen, also real Teil des Werkvertrages geworden?

Nun, noch vor der Baugenehmigungserstellung will die Firma von uns die Zusage, dass wir zusätzlich Mehrkosten für Fliesenlegerarbeiten zahlen. Die Firma wusste aber von unserem Wunsch, größere Bäder zu bauen und will sich ihrerseits nun auf deren Ursprungsgrundpreis in einem Aktionshaus berufen. Ist es korrekt, wenn sich die Firma darauf bezieht? Das größere Bad wurde nicht explizit in den Bauwerkvertrag einbezogen, sondern nur die grobe Auflistung der höheren Posten. Sie kannten aber unseren Planungsentwurf, denn auf diesem haben sie ja alle anderen Mehrkosten berechnet. Kann jemand einen Rat geben?
Wünsche und Verträge sind in der Regel zwei Paar Schuhe!

Anhand dieser spärlichen Angaben kann hier Niemand eine belastbare Auskunft geben. Ich weiß selbst hier unten angelangt nicht, was nun konkret Teil Deines Werkvertrages und was es mit dem "Planungswunsch" basierend worauf auf sich hat. Grundsätzlich gilt: was nicht im Werkvertrag schriftlich festgehalten ist, gilt vor Gericht als nicht gekauft.

Freundliche Grüße
 
H

heltino

. Die Firma wusste aber von unserem Wunsch, größere Bäder zu bauen und will sich ihrerseits nun auf deren Ursprungsgrundpreis in einem Aktionshaus berufen.

Ist es korrekt, wenn sich die Firma darauf bezieht? Das größere Bad wurde nicht explizit in den Bauwerkvertrag einbezogen, sondern nur die grobe Auflistung der höheren Posten. Sie kannten aber unseren Planungsentwurf, denn auf diesem haben sie ja alle anderen Mehrkosten berechnet. Kann jemand einen Rat geben? Danke an Euch
Abgesehen davon das ich die Nummer mit dem Auktionshaus etwas unseriös finde (hätte ich nicht mit gebaut, unseriöser ist es dann noch, wenn die Firma sich auf irgendwelche Ursprungsgrundpreise in einer Auktion bezieht. ALARMGLOCKE KLINGELT JETZT SCHON)

Wünsche und Gespräche und "sie haben von gewußt" (wetten das sich keiner erinnern kann?) sind schlicht irrelevant.
Du kriegst das was im Werkvertrag nebst Baubeschreibung explizit aufgelistet ist. Jede Abweichung oder Änderung kostet jetzt extra.
Was genau steht denn zum Thema Badezimmer drin? Und was genau möchte die Firma nun gesondert berechnen?

Ich kenne das aus solchen Verträgen eigentlich nur in so einer groben Form:

"Badezimmer, Bodenbelag Fliese nach Bemusterung QM-Preis max. xxEuro, Größe 30*30cm, diagonalverlegung kostet extra, größere Fliesenformate kosten extra....Wände türhoch gefliest nach Bemusterung, Fliesenpreis maximal xxEuro...."

Das exakt 9,37qm Bodenfliesen im Bad verlegt werden habe ich noch nirgends gelesen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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