Erschließungskosten Faktor 0.3 mehr rechtens oder Einspruch erheben?

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S

Stefanoi

Hallo

bei meinen Erschließungskosten musste ich den Faktor 0.3 mehr bezahlen, da es genehmigbar ist das Haus mit einem 2. Vollgeschoss zu bauen.

Das heißt Grundfläche x 1.3

ist das ganze rechtens ?

macht es Sinn dagegen Einspruch zu erheben ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Stefanoi

ok versuche es

Für die Erschliessung von meinem Grundstück hat die Stadt kosten erhoben.

Normal wäre es Erschließungskosten 26 € x Grundstück 898 m².

Da eine 2 Vollgeschossige Bauweise auf meinem Grundstück ( im Baugebiet ) erlaubt ist --> multipliziert die Stadt die Kosten noch mal mit dem Faktor 1.3 ( also 0.3 Nutzenfaktor mehr )

das bedeutet Grundstücksfläche 898 m² x 1.3 = 1167m²

26€ x 1167 m² = ca 7000 T€ mehr kosten für mich

ich wollte wissen ob das rechtens ist bzw ob man dagegen Einspruch erheben kann ?

Danke
 
N

niekohle78

Hallo,

such mal auf der Seite der Stadtverwaltung nach den Satzungen (Kanalhausanschlußherstellung, Erschließungskosten etc.) Das muß eigentlich in einer Satzung von denen geregelt sein. Ansonsten frag nach der Grundlage dazu. In Deinem Bescheid über die Kosten müsste die Grundlage aber auch drin stehen.
Die Städte können sich viel einfallen lassen, wie sie uns das Geld aus der Tasche ziehen können.

CU

N
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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