Erschließungskosten bei nachträglicher Bebauung

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H

hg6806

Guten Tag allerseits,

vor ca. 7 Jahren wurde ein Baugebiet (eine Strasse) erschlossen, für das wir mit ca 5 Parteien uns die Erschließungskosten geteilt hatten. Es wurde alles bebaut.
Jetzt wurde letztes Jahr noch ein zusätzliches Grundstück in den Bebauungsplan genommen und dort ein Zweifamilienhaus errichtet.

Wie ist es da mit den Erschließungskosten? Eigentlich müssten sich doch die neuen Bauherren daran beteiligen, und wir müssten anteilig etwas zurückbekommen. Bis jetzt hatte sich die Gemeinde noch nicht gerührt.

Danke für Infos.
 
H

HilfeHilfe

1 sie haben Glück . Müssen muss eine Gemeinde nichts . Und ob ihr was einfordern möchtet und es tatsächlich tut würde ich mir überlegen 2 die Gemeinde schreibt eine Rechnung an dem Grundstückseigentümer oder hat die Kosten über den Kauf abgegolten da bekannt
 
H

hg6806

Sicherlich wird da von allein nichts kommen. Ich werde mal an die zuständige Person bei der Stadtverwaltung eine Email schreiben und darin nach einer Aufschlüsselung der Erschließungskosten der Strasse xy fragen hinsichtlich des Neubaus.

Mal sehen was da kommt.

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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