Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276

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A

Antjeaergert

Ich habe hier fleißig gelesen, das Forum durchsucht - doch bin ich einfach überfordert.


wir haben folgendes Problem. Mein Vater hat vor 5 Jahren ein denkmalgeschütztes Haus gekauft.- dies wurde von einer Architektin begleitet.
es wurde eine Bestandsaufnahme gemacht - und es wurden umbaukosten in Höhe von etwa 400.000 Euro benannt.


leider gibt es nur eine email, in der die Architektin bestätigt, dass mein Vater nicht mehr als 400.000 Euro ausgeben kann und die Kosten auf jeden Fall im Rahmen liegen.

Aber dies ist gar nicht das (aktuelle) Hauptproblem. Der Umbau wurde nun - nach 4 Jahren in einer Ferienwohnung, der Bau sollte zwei Jahre dauern abgeschlossen.
Die Kosten sind natürlich völlig aus dem Ruder gelaufen - worauf mein Vater die Architektin mehrmals ansprach.
Gegen Ende des Projektes hat er einfach resigniert und die Rechnungen bezahlt - da das Haus einfach fertig werden sollte.


nun haben wir die Architektin gebeten uns doch einmal die Kostenschätzung, Berechnung und Festlegung nach DIN 276 auszuhändigen- damit wir die Kosten und vor allem die Überschreitung nachvollziehen können.
Dies wird einfach ignoriert- es wurden bis heute nicht eine Schätzung, Berechnung oder Ähnliches nach der DIN angestellt.
Sie meinte sogar diese Norm sei ihr nicht bekannt.

sie stellt nun ihre Schlussrechnung und meint sie hat alle Pflichten erfüllt.

Was mich einfach nur sprachlos macht. Wir wurden auch über keinerlei Gewährleistungsfristen aufgeklärt obwohl sich bereits jetzt Mängel zeigen und danach gefragt haben.

Darüber hinaus gibt es noch eine ungeklärte Rechnung mit einem Dachdecker, da dieser wochenlang ein Gerüst hier aufgestellt hatte, welches nicht genutzt wurde. (Was ich allerdings auch nicht für den Fehler meines Vaters halte)

müssen wir das alles bezahlen und haben wirklich kein Anrecht auf eine Berechnung bzw Feststellung der Kosten- so dass wir diese nachvollziehen können. Und muss wirklich mein Vater die 10.000 Euro für das Gerüst bezahlen- die Planerin ist doch eigentlich für die Ablaufplanung verantwortlich- dafür hatten wir sie doch?!


ich wäre wirklich dankbar für Hilfe - nach dem ganzen Ärger und der Bauzeit sind wir langsam am Ende - und das Verhalten der Architektin kann doch nicht rechtens sein. Darf sie wirklich die Schlussrechnung stellen ohne dass wir Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben?
Es handelt sich um einen ganz normalen Architekten- Vertrag nach hoai- sie war mit den lph 1-9 betraut.
 
N

nordanney

Schau mal auf der Hompage von HOAI nach, unter den Grundleistungen (Links sind hier verboten). Da findest Du bereits bei Leistungsphase 2
planerin-erstellt-keinerlei-berechnungen-nach-din-276-682503-1.png


War das wirklich eine studierte Architektin?
 
A

Antjeaergert

Schau mal auf der Hompage von HOAI nach, unter den Grundleistungen (Links sind hier verboten). Da findest Du bereits bei Leistungsphase 2 Anhang anzeigen 90426 War das wirklich eine studierte Architektin?
Darauf habe ich sie hingewiesen - mehrfach. Sie meint, sie müsse nicht alle Leistungen erfüllen, die lph würden daher auch anteilig abgerechnet. Sie stellt sich einfach dumm- Oder hält uns für dumm und beharrt dadrauf sie müsse das nicht erfüllen.( ein Diplom von der fh hat sie - ist angeblich Fachplanerin?!) wenn ich in die hoai schaue wird mir schlecht, was sie alles nicht erbracht hat. Das würde hier den Rahmen sprengen

ich kann aber doch die Berechnungen fordern( habe dies bereits mehrfach getan auch unter Benennung der hoai und dass dies dort als grundleistung aufgeführt wird
 
A

Antjeaergert

Darum geht es doch gar nicht. Und gesagt habe ich das auch nie. Sie hat zwar mal am Anfang eine email geschrieben, in der aue bestätigte, dass ihr bewusst ist, dass wir nicht mehr als 400.000 ausgeben können und dass das Projekt für weitaus weniger realisierbar sei und dies auch immer in Gesprächen beteuert. Das war es aber auch.

und ich möchte doch hauptsächlich wissen, ob sie wirklich sämtliche Berechnungen Schätzungen usw nach der DIN verweigern kann, bzw. Sich darauf berufen kann, sie müsse die Leistungen nur teilweise erfüllen.
 
G

Grundaus

Es gibt doch sicher ein Angebot von der Architektin, mit aufgeschlüsselten Kosten für Entwurf, Genehmigung, Bauleitung usw. und vermutlich gibt es auch Angebote von den Handwerkern wo drin steht, was alles enthalten ist. Wenn das Gerüst unabhängig beauftragt wurde, weil von mehreren Handwerkern benützt, dann muss es auch über die gesamte Dauer bezahlt werden.
Nach 4 Jahren herauszufinden wer was wann falsch gemacht hat, ist unmöglich. Als Druckmittel bleibt nur die Schlussrechnung der Architektin nicht zu zahlen und warten was dann passiert.
 
Zuletzt aktualisiert 21.05.2025
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