Mehrpreis aufgrund Fliesengröße?

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D

DIERA

Ich, ebenfalls als Laie, sehe das eben exakt auch so. Was sagen denn die "Erfahrenen" hier im Forum?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich, ebenfalls als Laie, sehe das eben exakt auch so. Was sagen denn die "Erfahrenen" hier im Forum?
Das es schwierig sein dürfte, den BU - trotz Notarvertrag - zu überzeugen, die Mehrkosten aus seiner Marge zu zahlen.

"Mehrkosten für Verlegung ab der Größe 33x60 cm." - Dieses Fliesenmaß gibt es nicht; es ist also - selbst für den Laien - ersichtlich, daß es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt. Sollte der Fall vor Gericht kommen, würde mit Sicherheit ein Vergleich geschlossen, nur - dabei verlieren beide und nur die Rechtsanwälte gewinnen.

Versuche Dich ob dieser Aussicht mit Deinem BU über eines kleinen Entgegenkommen seinerseits zu einigen; das wäre für alle Beteiligten die günstigste Lösung.

Ich stelle mir gerade die Frage, wie Du wohl reagieren würdest, wenn es sich um den umgekehrten Fall handeln würde. Also Du eine Zahl zu Deinen Ungunsten unglücklicherweise verdreht hättest ... und Dein BU auf Gültigkeit pochen würde


Nachtrag:

Musketier hat Recht; Danke für Deinen Hinweis. Mein obiges post => dieses Fliesenmaß gibt es nicht <= muß daher richtigerweise lauten " dieses Fliesenmaß gibt es in der Regel in den gängigen BB nicht."

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Musketier

Musketier

Ich stelle mir gerade die Frage, wie Du wohl reagieren würdest, wenn es sich um den umgekehrten Fall handeln würde. Also Du eine Zahl zu Deinen Ungunsten unglücklicherweise verdreht hättest ... und Dein BU auf Gültigkeit pochen würde

Liebe Grüsse, Bauexperte
Die Frage ist, was war denn gemeint? Du gehts sicher von 33x33 aus. Es hätte aber genausogut 30x60 oder 33x66 sein können.
Im Übrigen gibts auch 33x60 cm Fliesen. Warum soll der Bauherr also stutzig werden?
 
B

Bauexperte

Hallo Musketier,

Die Frage ist, was war denn gemeint? Du gehts sicher von 33x33 aus. Es hätte aber genausogut 30x60 oder 33x66 sein können. Im Übrigen gibts auch 33x60 cm Fliesen. Warum soll der Bauherr also stutzig werden?
Mpfm - von Dir hätte ich diesen Kommentar jetzt wirklich nicht erwartet

Weißt Du, ich ärgere mich - zugegeben - darüber, daß ein schlichter Schreibfehler gleich ein solches Szenario aufleben läßt; ja auch, wenn es mich nicht betrifft. Menschen machen nun mal Fehler; daraus lernen sie im Regelfall, entwickeln sich weiter. "Alle" Menschen !

In der überwiegenden Mehrheit der BB werden 30 x 60er Fliesen, wenn überhaupt, angegeben - meist in kleinerem Standardmaß; ich kenne mittlerweile genügend. Daraus kann ich ableiten, daß es sich um einen Schreibfehler handeln muß (ist auch so vom TE selbst vermutet worden) und im 1. Schritt wohl zu klären wäre, wo dieser Fehler entstanden ist; im Schreibbüro des BU oder im Notariat?

So oder so ein unerquickliches Spektakel, wenn der TE an seiner Meinung - der BU hätte den Mehraufwand zu tragen - festhält. Hinzu kommt, daß sein Verhältnis zu seinem BU daraus sicher nicht besser wird und - das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche - es auch zu Situationen kommen wird, wo der TE auf das Wohl seines BU angewiesen ist.

Also, weshalb es nicht so sehen, wie es ist? Ein Fehler wurde gemacht ... schade, wäre schön gewesen, hat nicht sollen sein ... aber das passiert schon einmal im Eifer des Gefechts ... Niemand kann über Wasser gehen. Ein solches Vorgehen würde den TE voranbringen, wenn das Pendel dann real zur anderen Seite ausschlägt, da sein BU sich erinnern wird.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Musketier

Musketier

Mpfm - von Dir hätte ich diesen Kommentar jetzt wirklich nicht erwartet
Es war lediglich der Hinweis, dass der Bauherr allein vom Maß her nicht stutzig werden muß.
Ich hatte mich zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift nur bedingt mit tatsächlichen Fliesengrößen beschäftigt.
Anhand der Bemaßung wäre es mir also auch ncith aufgefallen.
Allerdings haben wir die vorab erhaltene BB (nach der wir die Baufirma ausgewählt haben) mit der BB die dann Vertragsbestandteil geworden ist 1:1 verglichen. dann wäre das mir eventuell daran aufgefallen.


Ich hab ja auch nicht gesagt, dass man das auf Biegen und Brechen durchziehen soll. Insbesondere wenn man weiter mit dem Unternehmen bauen möchte.
Wenn ich in der Situation wäre, würde ich meine Entscheidung abhängig machen, wie das bisherige Verhältnis zum Bauunternehmen ist. War ich bisher mit allem super zufrieden, dann würde ich dem Unternehmen entgegenkommen und den Betrag übernehmen. Alternativ könnte man einen Kompromißvorschlag unterbreiten, mit dem beide Seiten leben können.
Ist das Verhältnis zwischen Bauherr und Bauunternehmen sowieso schon zerrüttet und landet vorm Gericht, weil das Haus vor Mängeln nur so strotzt, dann würde ich mir die Option dagegen offen halten.
 
Y

ypg

Die Frage ist, was war denn gemeint? Du gehts sicher von 33x33 aus. Es hätte aber genausogut 30x60 oder 33x66 sein können.
Im Übrigen gibts auch 33x60 cm Fliesen. Warum soll der Bauherr also stutzig werden?
Interessante Diskussion
Interessante Maßangaben
Welcher Fehler liegt hier also nahe, wenn die meisten Baubeschreibungen 30 x 30 oder 30 x 60 beinhalten?
Eher doch, dass man eine Zahl (aus Versehen) doppelt, als das man eine fiktive Zahl (hier: die Zahl 6) benutzt. Ich würde also von 30 x 60 ausgehen, welches gemeint sein könnte und würde auch so ggü dem Fliesenleger argumentieren.
Nun kommt es natürlich auch auf die Differenzsumme an, die bezahlt werden soll. Wenn man sich damit auseinandersetzt, warum größere Fliesenmaße einen höheren Verlegeaufwand beinhalten, sollte eine 30 x 60 Fliese kein grosser Mehraufwand sein.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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