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MaSeBau
Hallo zusammen,
wir sind Neulinge und kurz vor dem Kauf eines Hanggrundstücks, Südhang (Höhenunterschied Nord-Süd ca. 5 Meter). Das Grundstück liegt in Bayern.
Die Ergänzung zum Bebauungsplan sieht 2 Vollgeschosse vor, allerdings muss es bergseitig eingeschossig aussehen, talseitig dürfen 2 Geschosse sichtbar sein.
Für diese Parzelle gelten folgende Anmerkungen:
1. Traufseitige WH Bergseite 3.50 m ab OK Fertigfußboden OG
2. OK Fertigfußboden OG max. 516.03 m üNN
3. Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.
Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.
Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?
Viele Grüße von den Bau-Neulingen
Manuela und Sepp
wir sind Neulinge und kurz vor dem Kauf eines Hanggrundstücks, Südhang (Höhenunterschied Nord-Süd ca. 5 Meter). Das Grundstück liegt in Bayern.
Die Ergänzung zum Bebauungsplan sieht 2 Vollgeschosse vor, allerdings muss es bergseitig eingeschossig aussehen, talseitig dürfen 2 Geschosse sichtbar sein.
Für diese Parzelle gelten folgende Anmerkungen:
1. Traufseitige WH Bergseite 3.50 m ab OK Fertigfußboden OG
2. OK Fertigfußboden OG max. 516.03 m üNN
3. Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.
Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.
Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?
Viele Grüße von den Bau-Neulingen
Manuela und Sepp