Falsche Tür eingebaut und Architekt will sich aus der Verantwortung stehlen

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L

Luckhardt-1

Bei der Ausschreibung unserer Haustür ist unserem Architekten ein Fehler unterlaufen, für den er jetzt nicht gerade stehen möchte. Ursprünglich hatte er uns zwei Türvarianten per Mail vorgeschlagen und wir hatten uns ebenfalls per Mail eindeutig für einen Typ entschieden.
Anschließend hat er aber die falsche Tür in die Leistungsausschreibung eingetragen. Das Dokument haben wir aber nie gesehen, erst nach dem Einbau der Tür haben wir den Fehler festgestellt.
Der Architekt behauptet jetzt die Mail nie bekommen zu haben, wir müssten schon dafür sorgen, dass "Änderungswünsche" auch wirklich zugestellt werden?!
Kurzum: Er will für den Schaden einfach nicht aufkommen.
Wir sind ziemlich angefressen und suchen jetzt nach einer Möglichkeit unser Recht durchzusetzen. Vielleicht hat hier jemand eine Handlungsempfehlung?
 
M

MODERATOR

Bei E-Mail-Kontakten ist es schwer, eindeutige Nachweise füt Vereinbarungen zu führen.
Künftig sollten sie eine ausdrücklich Bestätigung für den Erhalt anfordern - und wenn diese ausbleibt, nachfragen.
Überhaupt rate ich dazu, E-Mail-Korrespondenz im Vertrags- bzw. Geschäftsbereich immer per direkter Antwortfunktion des Mailprogramms (also mit Zitat oder Einfügung der ursprünglichen Nachrichten) zu führen. Nur so ist gewährleistet, dass der Inhalt der Korrespondenz nachvollziehbar und prüfbar bleibt.
 
A

Annegret-1

Das ist oft zu hören, dass den Architekten Fehler unterlaufen die aber nicht dafür geradestehen. Auch wenn alles per Mail abläuft, ist es nachher schwer, den Beweis herbeizuführen. Ich mache alles noch einmal schriftlich per Post.
 
D

Dario-1

Das ist ja der Hammer. Aber das ist eben der Nachteil mit diesem Mail Verkehr. Aber im Leistungsverzeichnis hätte es doch auffallen müssen.
 
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Robert-1

An dieser Stelle würde ich aber einen Krach veranstalten. Egal ob es mündliche Absprachen gab oder alles über Mails gelaufen ist. Dieser große Mangel muss behoben werden ohne Wenn und Aber.
 
H

Hannes1983-1

Hi,
Nichts gefallen lassen und mit einem Anwalt drohen. Wurde die Tür nach SIA Norm eingebaut, dann schriftlich abmahnen. Dann muss er den Mangel beheben oder dafür sorgen. Das kann ja auch eine andere Firma sein.

Ich empfehle immer, während der Bauarbeiten in Protokoll zu führen. Nach getaner Arbeit muss die Firma unterschreiben und das muss natürlich auch kontrolliert werden.

Alles Gute
 
Zuletzt aktualisiert 03.06.2025
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