Örtliche Bauvorschriften - Gabionenzaun erlaubt?

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B

Burn3r1985

Hallo zusammen,

Nachdem unser Garten und schotter angehoben wurde für den Terrassenbau stehen wir nun vor der Frage ob wir einen Zaun mit Gabionen und abdeckvlies als Mauer nutzen können bzw. Dürfen.

Die bauvorschrifgen geben folgendes vor:

1. Stützmauern, u.a. sind unzulässig
2. Freistehende mauern nur bis 50 cm Höhe
3. Metallzäune sind bis 150 cm zugelassen
4. Sichtschutzmaßnahmen bis Höhe 180 cm
5. Auf der Grenze zu öffentlichen Straßen dürfen einfriedungen nur bis 50 cm gebaut werden
6. Sonstige einfriedungen entlang der Grenze sind bis 150 cm zulässig.

Ausgangspunkt unser Haus liegt auf 90 cm Einfamilienhaus. Unser Garten wird auf dieses Niveau angehoben. Der Garten verläuft zu einen öffentlichen Fußweg. Unser Plan wäre jetzt 143 cm gabionen zu setzen und die Erde anzufüllen. Weitgehend wird der Gabionenzaun von innen nicht sichtbar werden.

Was haltet ihr davon, oder habt ihr aufgrund dieser Bestimmungen bessere Vorschläge?
gabionenzaun-erlaubt-oertliche-bauvorschriften-474383-1.jpg

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I

icandoit

Dann sind die Gabionen Stuetzmauern ergo verboten.

Was sagt denn der Bebauungsplan zu Geländemodellierungen?
 
B

Burn3r1985

Das eine Böschungkrone erstellt werden kann. Jedoch mussten wir aufgrund der vorgegeben Höhe stellenweise das Haus 1 m über dem tatsächlichen Niveau anheben. Daraus resultiert das wir alleine schon da wo der Schotter liegt eine stütze brauchen um die Vorschriften für den spritzschutz am Haus einzuhalten (30 cm Kiesstreifen).

Aktuell verlieren wir aufgrund des Niveaus ca. 95 m² Fläche.
 
N

Nice-Nofret

Böschungen funktionieren auch in ziemlich Steil, auch über 45°; sie müssen nur entsprechend mit Matten und Pflanzen befestigt werden.
 
I

icandoit

Die beschriebenen Maßnahmen sind fuer die Grundstücksgrenze vorgesehen. Auf dem Grundstück kannst die Gabionen mMn einbauen.

Stell doch mal den Grundstücksplan vom Bauantrag ein.

Skizziere dann was Du wo einbauen willst.
 
B

Burn3r1985

Anbei mal unsere Skizze. Das wäre zwar nicht perfekt, aber würde uns zumindest einen großen Teil der Fläche geben.

Auch noch kurz einen Ausschnitt vom BAP. Hier ist die Differenz zum städtischen Gelände bei einem Meter, umso weiter man vom Haus weggeht, umso höher die Differenz zwischen Grundstück und städtischen Grundstück. In der Spitze liegt man etwa 1,5 Meter dazwischen.
gabionenzaun-erlaubt-oertliche-bauvorschriften-474462-1.jpg

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Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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