Bauverzug 2,5 Monate durch fehlerhafte Fensterlieferung!

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Judyyy

Judyyy

Hallo allerseits,

ich möchte an dieser Stelle gar nicht so weit ausholen.
Ich baue ein Haus, ohne Bauträger und habe alle Gewerke einzeln vergeben.

Die 1. Fensterlieferung kam wie im Vertrag vereinbart pünktlich.
Die Lieferung kam aber über einen 3. Anbieter (Polen) und wies diverse, zum Teil erhebliche, Mängel auf.
Um langfristig meine Freude an den Fenstern zu haben wurde vereinbart, dass die Fenster noch einmal neu produziert werden in Deutschland. Dies hat 4-5 Wochen gedauert

Somit verschoben sich alle Gewerke nach hinten.
Das die darüber nicht erfreut waren, könnt ihr euch sicherlich denken, in Zeiten von Fachpersonalmangel und vollen Auftragsbüchern.

Nun bin ich natürlichen den Gewerken terminlich ausgeliefert.
Sie schieben mich immer dazwischen, wo es nur geht.
Zum jetzigen Stand ist dadurch ein Verzug von 2,5 Monaten entstanden.
Innenputz oder Estrich sind immer noch nicht drin.
Dadurch entsteht mir ein Schaden von monatlich 2200 € (Miete, Gerüst,Bau-WC, Zinsen) + 500 € extra kosten für den Fenstermonteur.
Somit sind wir momentan bei 6000 €.

Ich renne seit Wochen nun nach einer einvernehmlichen Lösung hinterher.
Mir wird immer nur gesagt, dass sich darum gekümmert wird.

Ich habe der Firma gestern eine Frist von 8 Tagen gesetzt.
Welche Schritte kann ich im Anschluss anwenden, wie sehen die Chancen aus und was steht mir zu?

Ich wäre Euch über eure Hilfe sehr dankbar.


Mit besten Grüßen
Judyyy
 
Judyyy

Judyyy

Zur Ergänzung...

Die Fenster wurden bei einem namhaften Internethändler bestellt, bei denen man leider vor der Lieferung komplett bezahlen musste.
 
B

Bookstar

Wenn überhaupt kannst du die 4 Wochen Verzug direkt durch die Fenster geltend machen. Aber auch das wird extrem schwierig.

Hier ist leider rechtlich nichts zu holen.
 
A

apokolok

Ja, das ist einfach dein Risiko als Bauherr.
Der Fensterhändler hat ja in dem Sinne auch nichts falsch gemacht. Er liefert ja ordentliche Ware nach. Für irgendwelche Folgeschäden kannst du den nicht haftbar machen, das wäre ja Wahnsinn.
 
A

Alex85

Pech gehabt . Das Risiko Einzelvergabe hast du dir ja selbst ins Haus gebracht
Das hat mit Einzelvergabe nichts zu tun. Auch in Einzelvergabe schließt man Bauverträge ab, die Ausführungsfristen und Vertragsstrafen vorsehen. So sollte man es zumindest tun.

Klingt hier eher nach Eigenleistung (im Netz bestellte Fenster), in diesem Fall ein simpler Kaufvertrag?
Sehe da keinerleich Chancen für den TE
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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