Mehrkosten bei schwieriger Grundstückszufahrt

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O

Obstbauer

Guten Tag,


ich befinde mich gerade in folgender Situation:

Ich habe letztes ein Grundstück gekauft und möchte nun auf Haus darauf bauen.

Der Bauwerkvertrag mit 12 Monate Festpreisgarantie wurde Mitte letzten Jahres unterschrieben. Das Bauunternehmen hat das Grundstück vermittelt.

Die lange Zufahrt zum Grundstück (2. Reihe Bebauung) ist schmal (3,51 m) und macht am Ende einen Knick nach links.


Der Nachbar zur einen Seite hat auf seinem Grundstück in der Zeit zwischen Unterschrift Bauwerkvertrag und heute ein Carport direkt an der Grenze gebaut, sodass hier kein Platz genutzt werden kann. Der Nachbar zur rechten Seite weigert sich seine Hecke für die Bauzeit umzusetzen.


Nun steht der Baustart kurz bevor und das Bauunternehmen meldet Mehrkosten an, da die "normalen" Baufahrzeuge nicht durch die Einfahrt passen, vor allem der hintere Knick in der Einfahrt macht Probleme. Es müssen kleine Baufahrzeuge benutzt werden, eine spezielle Zementpumpe, etc.


Im Bauwerkvertrag steht folgendes:


"Die Kalkulation des Pauschalpreises durch den AN beruht auf folgenden Voraussetzungen:

- ....

- ....

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der AN gegen den AG einen Anspruch auf Vergütung der (hieraus bedingten) Mehraufwendungen."



In diesen Punkten steht nichts über Zufahrt, Erreichbarkeit oder Ähnliches.

Weiter im Vertrag heißt es:


"Nachstehende Leistungen hat der AG in Eigenleistung oder durch Dritte erbringen zu lassen:

- ....

- Herstellung von ausreichend tragfähigen Anfahrtswegen zum Bauobjekt (Grundlage: schwere Baufahrzeuge / Kran bis 75 t). Herstellung der freien und ungehinderten Zugänglichkeit des Grundstücks."



Meine Argumentation ist die folgende:

- Es gibt einen Festpreis

- Der Bauunternehmer wusste über die schmale Zufahrt Bescheid zum Zeitpunkt Vertragsunterzeichnung.

- Ich habe nie garantiert, dass ein Nachbargrundstück genutzt werden kann.

- Die Voraussetzungen für den Pauschalpreis ohne Mehrkosten enthalten keine Passage über die Zufahrt / Erreichbarkeit des Grundstücks.


Wer hat nun die Mehrkosten zu tragen? Über Rat würde ich mich sehr freuen.



Beste Grüße
 
T

Traumfaenger

Deine Frage kann nur ein Jurist beantworten, aber die von Dir zitierte Klausel mit Anfahrtswegen und Aufstellfläche für Kran etc. steht m.E. in jedem Vertrag und auch in der Bauleistungsbeschreibung. Um sicher zu gehen, sollte man vor Vertragsunterschrift vom Bauunternehmer eine Begehung vor Ort machen lassen und in den Vertrag aufnehmen, welche zusätzlichen Maschinen nötig sind (z.B. zwei kleine Kräne statt einem großen o.ä.). Im Nachhinein ist das schwierig.
 
Zuletzt aktualisiert 23.07.2025
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