Haftungsfrage bei Mehrkosten einer Planungs-Gefälligkeit

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C

Changeling

Wir müssen eine Baustellenzufahrt bauen lassen, ohne diese kann kein Baufahrzeug aufs Grundstück gelangen (schwieriges Gelände; Zufahrt dient später auch als Weg zum Haus). Diese Zufahrt ist nicht im Vertrag mit unserem GÜ enthalten, müssen wir also komplett selbst errichten. Unterstützung wurde uns jedoch zugesichert. Der GÜ hat also einen Plan erstellt, darauf basierend eine Ausschreibung gemacht und ein Unternehmen zur Angebotsabgabe beauftragt. Wir haben den Auftrag entsprechend erteilt.

Nun stellte sich heraus, dass diverse Dinge nicht beachtet wurden: Im Plan / Ausschreibung fehlten im Weg liegende Hindernisse wie Bäume, ein Mauerstück, eine Gasleitung, ... und darüber hinaus ist der Boden Z2, d.h. muss teuer entsorgt werden - in der Ausschreibung stand Z0, also unbedenkliche Erdmassen.
Mittlerweile ist der Straßenbau doppelt so teuer wie anfangs vom GÜ geschätzt. Wir haben einen Bauverzug von einem Monat und Mehrkosten von 10'000€ bis 20'000€ (ist noch nicht alles fertig geschätzt). Zumindest der Verzug und ca. 5000€ davon hätten durch eine ordentliche Planung vermieden werden können, der Rest wäre wohl ohnehin entstanden - aber hätte man z.B. von Anfang an finanzieren können anstatt jetzt teuer nachzufinanzieren.

Der Planer vom GÜ hat offensichtlich falsch geplant und diverse Dinge außer Acht gelassen, ist aber an keinen Vertrag gebunden. Auch haben wir nichts gesagt, da wir einerseits davon ausgingen, dass der Planer Ahnung hat, und andererseits auch damals kein Wissen über Bodenbeschaffenheiten etc. hatten. Da stellt sich für mich die Frage, wer hier haftet? Kann man den Planer oder den GÜ trotzdem in die Pflicht nehmen?

Falls ja - kann ich damit warten, bis das Haus steht? Ein Freund meinte, dass der sicherste Weg, einen Baustopp zu erreichen, der Rechtsweg ist... und das möchte ich vermeiden.
 
Nordlys

Nordlys

Nein. Das ist "kann passieren". Die Tatsachen des Bodens etc. sind eben wie sie sind, egal wer wie plant. und Du hast einen gefallen angenommen, sonst hättest das selbst machen müssen. So ist das eben....wer fachfremd ist, ist den Fachleuten nun mal ausgeliefert.
 
T

toxicmolotof

Ich verstehe nicht ganz wie das gemeint ist. Der GÜ hatte das jedenfalls bewusst nicht mit in seinen Vertrag aufgenommen, vermutlich weil er eben wusste, dass das ganz anders wird als geschätzt.
Kannst du das auch beweisen? Oder ist das eine Vermutung? Recht haben oder Recht bekommen können ja schon das eine oder andere Mal voneinander abweichen, wobei ich nichtmal abschätzen kann ob du tatsächlich Recht hast.

Was die Bodenklasse und die Entsorgung betrifft. Das werden wohl Sowiesokosten sein. Denn egal ob gut oder schlecht geplant, bekannt oder unbekannt, die Kosten hättest du so oder so tragen müssen.

Und wer ist Bauherr? Du, nehme ich an. Dann weißt du doch ob da ein Baum auf dem Grundstück steht und wo da eine Gasleitung verläuft, oder?

Was ich noch nicht verstehe: was genau erwartest du von wem? Und warum?
 
C

Changeling

Nein. Das ist "kann passieren". Die Tatsachen des Bodens etc. sind eben wie sie sind, egal wer wie plant. und Du hast einen gefallen angenommen, sonst hättest das selbst machen müssen. So ist das eben....wer fachfremd ist, ist den Fachleuten nun mal ausgeliefert.
Bist du dir da ganz sicher, oder ist das mehr so ein Bauchgefühl? Ich tendiere schon eher zur Haftung des Planers, denn:

Hinsichtlich der Haftung für Gefälligkeiten besteht in Deutschland die gefestigte Rechtsprechung, dass bei deren Ausübung eine Haftung nur besteht, wenn der Schädiger vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. [...] Grobe Fahrlässigkeit definieren die Gerichte als Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfaltspflicht in besonders großem Maße. Zu den grob fahrlässigen Handlungen gehören alle Handlungen, die jeder vernünftige Mensch, nachdem er die Situation überblickt, nicht vornehmen würde. [...] Damit bringt die Rechtsprechung zum Ausdruck, dass auch jemand der einen Gefallen tut, dazu verpflichtet ist, auf die Rechtsgüter des anderen in dem Maße Acht zu geben, dass von jedem Menschen verlangt werden kann.
Der Deckel der Gasleitung war z.B. offensichtlich und wurde vom Planer auch schon vor Ort zur Kenntnis genommen worden. Das geht für mich schon in Richtung grob fahrlässig (oder auch "hingeschludert"), denn von jemandem, der täglich mit dem Hausbau zu tun hat, erwarte ich etwas anderes!

Kannst du das auch beweisen? Oder ist das eine Vermutung?
Wie schon geschrieben - vermutlich.

Was die Bodenklasse und die Entsorgung betrifft. Das werden wohl Sowiesokosten sein. Denn egal ob gut oder schlecht geplant, bekannt oder unbekannt, die Kosten hättest du so oder so tragen müssen.
Wie gesagt, ca. 5000€ hätten durch ordentliche Planung vermieden werden können, der Rest ist, wie du sagst, "Sowiesokosten" (die jetzt aber Mehrkosten durch teurere Nachfinanzierung verursachen können).

Und wer ist Bauherr? Du, nehme ich an. Dann weißt du doch ob da ein Baum auf dem Grundstück steht und wo da eine Gasleitung verläuft, oder?
Die Gasleitung ist nicht meine und liegt nicht auf meinem Grundstück, und liegt ca. 30cm in der Zufahrt (das stimmt so, bitte keine Nachfragen dazu ;-) ). Da sie im Plan nicht auftauchte, ging ich davon aus, dass die Zufahrt daran vorbei geht. Wenn das ein Fachmann plant, sollte man doch davon ausgehen können, dass die Planung Hand und Fuß hat. Denn so wie jetzt hätte ich das tatsächlich selber planen können!
Die Bäume hätte ich unter den Erdarbeiten für die Zufahrt eingeordnet. Bis ich darüber aufgeklärt wurde, dass dem eben nicht so ist. Unwissenheit schützt halt vor Kosten nicht...

Was ich noch nicht verstehe: was genau erwartest du von wem? Und warum?
Die Frage steht im ersten Beitrag ganz unten: Ob ich den GÜ in die Pflicht nehmen kann, sprich die Kosten, die durch eine saubere Planung nicht angefallen wären, ihm aufbrummen kann. Also die 5000€ + was da noch kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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