Genehmigungsverfahren Haus verschieben

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S

speer

Hallo zusammen,
danke für die Antworten.
Bevor das Bauamt genervt wird, rief ich den Architekten an. Er erklärte mir das mit den Abstandsflächen (Wand/Dach). Diese sind anhand der Landesbauordnung Baden-Württemberg berechnet ergibt es bei meinem Bauvorhaben einen Abstand von 2,40m. Das ist seitens des Architekten in die finale Planung eingeflossen und dem Generalunternehmer mitgeteilt worden. Aufgrund des Bebauungsplanes sind strikt 3m vorgeschrieben an die er sich also hält.
Eine Änderung des Bauantrags sei nicht notwendig da alle Vorgaben seitens des Bebauungsplanes und der darin enthaltenen Verordnungen eingehalten werden.

Bekomme die Tage dann alles schriftlich. Wie sich die Lage nun stellt bin ich doch auf der sicheren Seite? Ich als Bauherr habe schließlich einen Architekten beauftragt um die Planung des Hauses nach der Gesetzgebungen zu realisieren.
 
D

DG

Eine Änderung des Bauantrags sei nicht notwendig da alle Vorgaben seitens des Bebauungsplanes und der darin enthaltenen Verordnungen eingehalten werden.
Die Aussage ist mE falsch bzw. wird in NRW definitiv anders gehandhabt - faktisch ist das ein Zock darauf, dass im sog. Freistellungsverfahren (i.e. vereinfachtes genehmigungsverfahren) nur sehr oberflächlich geprüft wird.

Bekomme die Tage dann alles schriftlich. Wie sich die Lage nun stellt bin ich doch auf der sicheren Seite? Ich als Bauherr habe schließlich einen Architekten beauftragt um die Planung des Hauses nach der Gesetzgebungen zu realisieren.
Prinzipiell ja. Achte darauf, was Dir wirklich schriftlich zugesichert wird. Aus meiner Sicht kann ich davon nur abraten, denn wir haben in den letzten Jahren mehrere BV betreut, bei denen das schief ging bzw. durften dann ad hoc dafür sorgen, dass der verhängte Baustopp aufgehoben wird. Wenn es mittendrin zum Baustopp kommt, wird's drum gehen, wer für die Ausfälle gerade steht. Dumm für Dich ist dann, dass Du Dich in ein Dilemma manövrierst: einerseits musst Du nämlich dem AR den Planungsfehler nachweisen - andererseits wird man Dir uU vorwerfen, dass Du einen offensichtlichen Planungsfehler zumindest stillschweigend mitgetragen hast. Bauantrag unterschreibst Du schließlich auch und wenn davon gravierend abgewichen wird, muss Dir auch als Laien klar sein, dass das Konsequenzen haben kann.

Wenn es zum Streitfall kommt, werden GU/AR bzw. deren Versicherung/Gutachter nämlich versuchen nachzuweisen, dass Du über die Abweichung schriftlich informiert worden bist - insofern exakt prüfen, was Dir schriftlich zugesichert wird!

Kernfrage ist aber mE: gibt's bei Euch eine (vorgeschriebene) Bauabnahme? Ist mit Kontrollen während der Bauphase zu rechnen? Wenn ja - wie blind resp. kooperativ ist der Sachbearbeiter?

Darauf aufbauend: nehmen wir an, Dein Bau wird mal mittendrin von einem Tag auf den anderen stillgelegt (was Kunden von mir definitiv auf Grund äußerst ähnlich gelagerter Fälle passiert ist) ... wie cool/dreist/abgezockt/handlungsschnell schätzt Du Dich dann selbst ein, um aus dieser Situation für Dich Kapital zu schlagen?

Nur dann ergibt der Zock für Dich nämlich Sinn.

MfG
Dirk Grafe

P.S.: Kleine Ergänzung, weil's gerade passt ... für die Feinabsteckung (Nägel auf Schnurgerüst) sollte es eine Absteckungsskizze geben. Die wird Dir als Bauherr vorgelegt bzw. die muss einer abnehmen. Wenn das der GU/Bauunternehmer selbst macht, muss das trotzdem vorliegen, ansonsten hat er bei Schadenfällen schlechte Karten. Wer unterschreibt die, wenn daraus klar hervorgeht, dass der Bau signifikant verschoben wurde ...?
 
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S

speer

Hallo zusammen,
da noch nichts schriftlich da ist, heute nochmals mit dem Architekten telefoniert. Er verwies mich auf dem Bebauungsplan in dem steht:
Gebäudestellung (§9(1) Nr. 2 Baugesetzbuch)
Die Stellung der Gebäude ist nicht festgesetzt.


Werde morgen mit dem Bauverantwortlichen sprechen damit das teil endlich zum Bauamt geht. Glaube der Architekt will das gar nicht einreichen.
Wie oben bereits geschrieben, im Ernstfall hafte ich mit und stehe evtl. in ein paar Jahre als der Dumme da.
 
S

speer

Hallo zusammen,
Bauunternehmer erstellt den Änderungsantrag.
Muss dieser neben dem Bauamt nochmals durch den Gemeinderat abgesegnet werden?
 
S

speer

Hallo zusammen,
nachdem ich letzte Woche mit dem GU und somit dem Bauunternehmer sprach, waren wir uns einig einen Änderungsantrag an die Gemeinde/Bauamt einzureichen.
Heute fuhr ich an der Baustelle vorbei und sah wie die Maurer bereits beim EG die Decke einbrachten.
Der GU erreichte ich nicht und daher rief ich beim Bauamt an. Da ging kein Änderungsantrag ein. Die Dame erklärte mir zudem, dass es beim Kenntnisgabeverfahren keine Möglichkeiten gibt nachträglich Änderungen einzufügen. Bei Lageänderungen erfolgt ein neues Baugesuch.
Heute Abend erreichte ich den GU. Er hätte nochmals mit dem Architekten Rücksprache gehalten und beide verstehen nicht warum ich auf dieser Sache rumreite. Es sind 2m Gebäudeversetzung und das Haus wird 100% nach Bebauungsplan gebaut. Ich versuchte ihm zu erklären das beim Kenntnisgabeverfahren so gebaut werden muss wie es eingereicht wurde. Schließlich bekam ich für das eingereichte Haus auch die Ausnahme für die Traufhöhe und nicht für mein versetztes Haus.

Die große Frage ist nun wie ich vorzugehen habe. Sehe inzwischen keinen anderen Weg als mich beim Bauamt zu stellen.
Mit welcher strengen Hand wird das Bauamt denn reagieren?
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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