K
K.Schulte
Soweit ich weiss sind in NRW 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten...
Soweit ich weiss sind in NRW 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten...
Zu dem Thema empfehle ich folgenden Thread:
Vielleicht.
Gibt es einen Bebauungsplan?
Ist die Skizze halbwegs maßstäblich?
Bei zweimal "nein" bitte großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte (tim-online) einstellen.
Ansonsten zeig mal Bebauungsplan, trage Maße in die Skizze ein
Lies Dir mal §5 Bauordnung NRW durch. Die Beschaffenheit des Zugangs ist von vielen Faktoren abhängig. Die Bestandsgarage müsstet ihr IMHO höchstwahrscheinlich opfern.
Soweit ich weiss sind in NRW 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten...