Bauvorhaben auf Grundstück mit leichter Hanglage

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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E

Escroda

Norden ist exakt in der Ecke wo die Garage steht.
Die dicke rote Linie soll die zukünftige Garage sein? Die ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort nicht zulässig.
Gibt es Probleme wenn die Garage etwas tiefer sitzt als das Haus?
Nein.
Muss man da was beachten?
Nein, es sei denn, Du willst einen Zugang zum Haus durch die Garage, was meist überbewertet wird und hier deshalb nicht anzuraten ist.
Da muss ich mal nachfragen was da jetzt gilt.
BPlan.png

Leider ist das nicht der endgültige Rechtsplan und auch die textlichen Festsetzungen sind nirgends zu finden. Aber gehen wir einfach mal davon aus, dass sich nach der Offenlage des Bebauungsplan nichts mehr geändert hat.
 
S

schichtler91

Von wo fährst du auf Grundstück?
Das Grundstück muss von "rechts" befahen werden, da die gelbe Linie ein Fußgängerweg ist und die gelb/grüne Linie Parkplätze sind.

warum kann das Haus nicht tiefer Sitzen? Du hast ein relativ ebenes Baufenster. Ignoriere doch die planrechte Straße. Die Straße selber hat doch ein Gefälle zum Buchenweg. Dort läuft auch das Wasser hin.
Kann es theoretisch schon, dann ist aber der Höhenunterschied zum Nachbar, der viel aufgeschüttet hat relativ hoch, was dann wieder dazu führt, dass es sich ein bisschen anfühlt als würde man in einem Loch sitzen...auch nicht so ideal.
Im Baufenster beträgt der Höhenunterschied von links nach rechts fast genau einen Meter.

Die dicke rote Linie soll die zukünftige Garage sein? Die ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dort nicht zulässig.
Im Bebauungsplan ist lediglich aufgeführt:
1m Abstand zu öffentlichen Flächen und 5m Abstand vor Garagentoren, sollte daher doch kein Problem sein, oder?

Das Grundstück ist vermutlich nicht ganz ideal da es sicher etwas teurer zu bebauen wird wie ein komplett ebenes Grundstück.
Einen großen Vorteil sehe ich aber darin, dass die Garage/Haus gut in den Norden platziert werden können und somit eine gute Ausrichtung von Terrasse/Garten möglich ist.
Hat jemand eine ungefähre Ahnung was man hier zusätzlich an Kosten einplanen sollte? Mir ist bewusst, dass es noch auf den Untergrund ect ankommt aber eine ganz grobe Richtung würde mir schon helfen.

Vielen Dank für den ganzen Input bisher.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

haydee

Warum willst du einen 5stelligen Betrag in die Hand nehmen, nur damit höher kommst, weil es dein Nachbar gemacht hat?
Auffüllen sehr individuell die Kosten
Abfangen kommt drauf an was du nimmst

Das Haus etwas unter Straßenniveau. länglich der Straße entlang gesetzt. Dann hast du hintenraus einen großen zusammenhängenden Garten.
 
S

schichtler91

Stimmt wohl auch wieder, etwas unter Straßenniveau würde dann aber (vom geplanten Eingang aus gesehen) bedeuten, etwa auf das Niveau 542.
Was wiederrum bedeutet, dass man trotzdem gerade am "Ende" des geplanten Hauses einen knappen Meter aufschütten müsste und dann vermutlich von der Terrasse aus in den Garten 2-3 Treppen o.ä. hätte.

Oder verstehe ich da was falsch?
 
11ant

11ant

Die Bezugshöhe ist offenbar auf dem Weg vom Katasterauszug zum Bebauungsplan um zwei Meter nach oben angepaßt worden, und der Nachbar hat nach meiner Vermutung nur insofern aufgeschüttet, sich an der Bezugshöhe (die den Verhältnissen an seiner Einfahrtsecke nahe kommt) zu orientieren und diese Höhe in die abfallende Grundstücksecke fortzuführen - je nach Alter werden seine Blagen wohl die Nachbargarage als Dachterrasse beklettern
Weiter vermute ich, daß Dir der Parkstreifen an der nördlichen Straße weil Du nicht über diese einfahren kannst die Anpassung der Bezugshöhe beschert hat. Offenbar soll nun 542,60 gelten. Das käme Deinen geplanten 542,00 ja recht nahe. Bei @Nordlys kannst Du sehen, wie das in der Praxis ausschaut, wenn man mittelt, statt "brutal" aufzuschütten. Ich halte das für einen praktischen Weg: an einer Ecke 20 oder 30 cm unter Terrain sieht ein Haus noch lange nicht versunken aus - selbst in einer Gegend, wo Wurten nicht unüblich sind.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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