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Wenn sie tadellos fertil sind, sollten zwei Exemplare verschiedenerlei Geschlechts genügen. Das gilt landläufig als der entscheidende feine Unterschied zwischen Hühners und Karniggels *LOL*
Die Sinnhaftigkeit muss in der Regel durch die Landwirtschaftskammer nachgewiesen und bestätigt werden.
Und Umbauten für eine Weiternutzung sind in der Regel nur möglich, wenn Bestandsschutz besteht.
Hui in einem Landwirtschaftsforum wurde ich fündig. Da sind wohl echt größere Umfänge nötig und als Züchter ist man nicht automatisch Landwirt.
Schade eigentl.