Wenn ich recht verstehe, wurde der Bau genehmigt, ohne daß diese Überfahrtsgenehmigung bereits vorlag, d.h. die Baubehörde sieht das Grundstück wirtschaftswegseitig ausreichend erschlossen. Ist dem denn tatsächlich nicht so, oder bedeutet es nur ein unkomfortableres Ein- und Ausfahren (die Stellplätze / Garage betreffend) ?Da wir an einer Kreisstraße bauen, benötige ich von Strassenbauamt die Genehmigung für die Überfahrt.