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Projekt 2012
Hallo zusammen,
habe mich in den letzten Wochen kreuz und quer durch dieses Forum gelesen und war begeistert von den vielen hilfreichen Tipps und Informationen!! Deshalb habe ich mich heute hier angemeldet, um an den Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch teilzunehmen!!
Ich plane ebenfalls den Bau eines Fertighauses und hatte schon einige Kontakte mit den Beratern diverser Firmen...Dabei gab mir ein Berater die Information mit, dass sein Unternehmen grundsätzlich eine Finanzierungsbestätigung mit Bürgschafturkunde der Bank des Bauherren über mindestens 70% der Vertragssumme verlange! Durch die Beiträge hier im Forum war ich zumindest für dieses Thema und mögliche Gefahren sensibilisiert (bspw Zahlungen trotz Mängel oder nicht erbrachter Leistung) und würde gerne in Erfahrung bringen,
a) ob die unten genannten Klauseln eben solche sind, von denen abgeraten wird
b) solche Klauseln mittlerweile (nach dem entsprechenden BGH-Urteil) Standard sind
c) oder ob ich mir "Gedanken" machen sollte, bei der "richtigen Baufirma" gewesen zu sein
So heisst es beispielsweise unter anderem in der Bürgschaftsurkunde:
"Bauherren weisen Bank an, nach folgendem Zahlungsplan an Baufirma zu überweisen (es folgen %-Angaben nach Baufortschritt)"
" Bauherren- Bank übernimmt unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Zahlungsverpflichtungen, die dem Bauherren obliegen...."
" Bank des Bauherren verzichtet auf Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, sofern das Anfechtungsrecht /die Gegenforderung des Bauherren nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist..."
Was ist davon zu halten? Sind solche Formulierungen üblich? Handelt es sich dabei um eine Forderungsabtretung??
Danke für Eure Meinungen!!!
Gruß
"der Neue"
Projekt 2012
habe mich in den letzten Wochen kreuz und quer durch dieses Forum gelesen und war begeistert von den vielen hilfreichen Tipps und Informationen!! Deshalb habe ich mich heute hier angemeldet, um an den Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch teilzunehmen!!
Ich plane ebenfalls den Bau eines Fertighauses und hatte schon einige Kontakte mit den Beratern diverser Firmen...Dabei gab mir ein Berater die Information mit, dass sein Unternehmen grundsätzlich eine Finanzierungsbestätigung mit Bürgschafturkunde der Bank des Bauherren über mindestens 70% der Vertragssumme verlange! Durch die Beiträge hier im Forum war ich zumindest für dieses Thema und mögliche Gefahren sensibilisiert (bspw Zahlungen trotz Mängel oder nicht erbrachter Leistung) und würde gerne in Erfahrung bringen,
a) ob die unten genannten Klauseln eben solche sind, von denen abgeraten wird
b) solche Klauseln mittlerweile (nach dem entsprechenden BGH-Urteil) Standard sind
c) oder ob ich mir "Gedanken" machen sollte, bei der "richtigen Baufirma" gewesen zu sein
So heisst es beispielsweise unter anderem in der Bürgschaftsurkunde:
"Bauherren weisen Bank an, nach folgendem Zahlungsplan an Baufirma zu überweisen (es folgen %-Angaben nach Baufortschritt)"
" Bauherren- Bank übernimmt unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Zahlungsverpflichtungen, die dem Bauherren obliegen...."
" Bank des Bauherren verzichtet auf Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, sofern das Anfechtungsrecht /die Gegenforderung des Bauherren nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist..."
Was ist davon zu halten? Sind solche Formulierungen üblich? Handelt es sich dabei um eine Forderungsabtretung??
Danke für Eure Meinungen!!!
Gruß
"der Neue"
Projekt 2012