Welchen Haustyp wählen?

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Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
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Die Traufhöhe wird definiert als Schnittpunkt von Außenkante Mauerwerk und Oberseite Dachhaut; das kann bei Staffelgeschossen auch die OK der Attika sein, wobei zusätzliche Geländer zur Erreichung der notwendigen Brüstungshöhe hier i. d. R. nicht angerechnet werden. Entscheidend ist, ob Staffelgeschosse im Bebauungsplan zugelassen sind, welche Dachformen, welche Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl etc. Die Gemeinden/die Städte können die "Traufhöhe" im Bebauungsplan selbst definieren,

Die Abstandsfläche des Staffelgeschosses kann dann ggf. auch auf diesen Schnittpunkt im Dach des Staffelgeschosses bezogen werden; es muß dementsprechend weit von der Grundstücksgrenze entfernt geplant werden. Daraus ergibt sich der Mindestabstand zwischen Attika und Außenkante MW des Staffelgeschosses.

Ich würde empfehlen, sich für einen Vorentwurf und zur Klärung dieser ganzen Bau- und planungsrechtlichen Fragen mit einem Architekten in Verbindung zu setzen. Oder zumindest einen ö.b.u.v. Vermessungsingenieur mit der rechtlich einwandfreien Interpretation des B-Plans zu beauftragen.
 
B

Bauexperte

Ganz ehrlich Bauexperte, da liegt Du (auch von Gerichten bestätigt) falsch. Traufhöhe wird für jedes Geschoss separat berechnet, daher ist das Beispiel von Dir nicht genehmigungsfähig. Es sei denn, Du hast Zimmerhöhen für Zwerge
Dem widerspricht u.a. ein VGH Beschluss , 3 S 201/99 vom 04.03.1999:

Überschreitet ein Bauvorhaben [...] zwar die in der Umgebungsbebauung vorhandene Traufhöhe, jedoch nicht die Firsthöhe, schließt dies ein Einfügen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung nicht von vornherein aus.

Ich kann für mein Gebiet sagen, daß wir bislang keinerlei Probleme hatten, den Wunsch nach einem SG, in Gebieten wo nur I-geschossige Bebauung erlaubt ist, auch genehmigt zu erhalten; manchmal zwar mit Satteldach oder auch WD, aber doch als SG. Vlt. ist es auch so, daß es auf die/den Amtsleiter des jeweiligen Bauamtes ankommt; auszuschließen ist es anhand Deiner Antwort jedenfalls nicht. Auch, weil die Rechtsprechung mal in jene, mal in die andere Richtung weist

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
A

alexm86

"Ich kann für mein Gebiet sagen, daß wir bislang keinerlei Probleme hatten, den Wunsch nach einem SG, in Gebieten wo nur I-geschossige Bebauung erlaubt ist, auch genehmigt zu erhalten" das ist auch kein Problem mit der 2/3 Regelung ABER nicht in Verbindung mit der TH von Max. 4-4,5m oder?
 
Stefan G.

Stefan G.

Eine Idee ist natürlich auch einfach mal mit der Stadt (Fachbereich Baurecht) zu sprechen. Bei unseren Vorhaben haben wir gegen folgende Auflagen "verstoßen"

1. Traufhöhe um 20cm überschritten - genehmigt 250€
2. Walmdach, statt Flach, Pult oder Satteldach - genehmigt 250€
3. Grenzabstand unterschritten - genehmigt 250€

Ich habe das ganze vorab mit der Sachbearbeiterin besprochen und es war gar kein Thema. Auch den Nachbarn, die hierüber unterrichtet wurden, war es egal. Mein direkter Nachbar hat auch 2 Genehmigungen benötigt. Kostet halt zusätzlich ein paar Euro.

Von daher würde ich auch mal den Weg über die Stadtverwaltung / Baurechtsamt suchen. Muss nicht klappen, kann aber
 
M

Milanni123

Eine Idee ist natürlich auch einfach mal mit der Stadt (Fachbereich Baurecht) zu sprechen. Bei unseren Vorhaben haben wir gegen folgende Auflagen "verstoßen"

1. Traufhöhe um 20cm überschritten - genehmigt 250€
2. Walmdach, statt Flach, Pult oder Satteldach - genehmigt 250€
3. Grenzabstand unterschritten - genehmigt 250€

Ich habe das ganze vorab mit der Sachbearbeiterin besprochen und es war gar kein Thema. Auch den Nachbarn, die hierüber unterrichtet wurden, war es egal. Mein direkter Nachbar hat auch 2 Genehmigungen benötigt. Kostet halt zusätzlich ein paar Euro.

Von daher würde ich auch mal den Weg über die Stadtverwaltung / Baurechtsamt suchen
Das hatte ich vergessen zu erwähnen:
Unsere Gemeinde stellt sich da leider ziemlich quer... Das Baugebiet wird erst neu erschlossen und die Grundstücke werden denen aus der Hand gerissen. Der nette Herr vom Bauamt meinte nur zu mir: Wenn ihnen das nicht passt, dann lassen sie es halt!

Aber trotzdem danke für den Tipp! Schon witzig, dass es in manchen Gemeinden so geht, in anderen geht es gegen einen Extrapreis und in manchen Gemeinden geht das gar nicht. :-/
 
Stefan G.

Stefan G.

Naja da kann man wenig machen. Aber ganz ehrlich, "dann lassen sie es halt" ist doch ein guter Tipp. Man gibt so viel Geld für den Hausbau aus, da sollte es schon seinen Vorstellungen entsprechen.

Wir hatten davor auch ein anderes Grundstück im Auge. Dachform / Hausfarbe / Dachschräge / Anzahl Kollektoren am Dach, Ausrichtung, Ziegelfarbe usw. alles vorgeschrieben. Hab dann zur Stadt gemeint, am besten baut ihr das Haus und ich zahle es dann bei Einzug.
 
Zuletzt aktualisiert 15.07.2025
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