Weg,-Realteilung/Eigentümerversammlung, gemeinschafts Kosten

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F

fromski

Hallo,

wir sind neu hier im Forum angemeldet, haben aber schon so einiges zum Thema Hauskauf/-Bau gelesen. Anfangs wollten wir ein "Gebrauchthaus" kaufen, da der Markt in Berlin aber derzeit nicht so viel in unserem Budgetbereich bietet, sind wir immer mehr in Richtung Bau mit der Suche gegangen. Dabei wären wir auch mit einem Reihen- oder Doppelhaus zufrieden, sofern die Lage und der Preis passt. Nun haben wir ein Exposé der Deutschen Reihenhaus AG zugeschickt bekommen. Nette Lage, guter Preis und was die Ausstattung betrifft zumindest sehr solide, wenn natürlich auch nicht Luxus. Allerdings besteht dort WEG-Teilung. Nun kennen wir die negativen Seiten und sind auch nicht so recht begeistert von der Aussicht, dass einen die lieben Nachbarn zu irgendwelchen Kosten verdonnern könnten, die man selbst nicht ausgeben würde.

Jetzt aber zu meiner Frage, die wir rechtlich grad nicht 100% einordnen können. In dem Exposé steht folgender Absatz:

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei einer WEG-Teilung die Gebäudehülle (Dach und Fassade) zwingend der Gemeinschaft gehört. Die Deutsche Reihenhaus hat hierzu einen
speziellen Passus in die Teilungserklärung eingebaut:
"Jeder Eigentümer eines Wohnungseigentums hat das ausschließliche Sondernutzungsrecht am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum der Wohneinheit, in dem sich seinSondereigentum befindet. Entsprechendes gilt für die Garagen.
Im wirtschaftlichen Ergebnis ist damit jeder Eigentümer für die Erhaltung und Instandhaltung seiner Wohneinheit, einschließlich deren Dachflächen, Fassaden, Fenstern, Haustür,
tragenden Gebäudeteilen und seiner Garage und der jeweils zugeordneten Grundstücksfläche selbst verantwortlich und hat auch die dafür anfallenden Kosten allein zu tragen."


Dieser Passus regelt das gemeinschaftliche Eigentum der Gebäudehülle. Das heißt: Sie sorgen für die Instandhaltung und tragen die Kosten für Fassade und Dach. Somit sind
Sie für Ihr Haus und Ihre Fassade selbst verantwortlich. Die gemeinschaftlichen Kosten und Entscheidungen beschränken sich auf die Wege und Müllplätze.
Lese ich das richtig, dass das im Grunde eine Art Realteilung light darstellt? Wenn ja, dann könnten wir durchaus damit leben, dass die Eigentümerversammlung über Wege und Müllplätze mitbestimmt, solang der Rest in unserer Obhut bleibt. Oder übersehe ich da nun irgendwelche Fallstricke?

Viele Grüße aus Berlin!
 
N

nordanney

Ich kenne das Prinzip von den "Traumhäusern". Dort gibt es sogar eine gemeinschaftliche Zentralheizung für den gesamten Komplex. Damit hast Du dann aber auch schon die ersten Probleme. Du musst Hausgeld bezahlen, für gemeinschaftliche Aufgaben und die WEG-Verwaltung. Wer bestimmt über das äußere Erscheinungsbild der Häuser ==> die Gemeinschaft. Wer kommt für nicht bezahltes Hausgeld auf, wenn ein Eigentümer nicht zahlen kann ==> die Gemeinschaft usw.

Wenn ich schon ein Haus kaufe, dann soll es mir ohne wenn und aber gehören! Vorteil für den Verkäufer: Kosten sparen.
 
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fromski

Ich kenne das Prinzip von den "Traumhäusern". Dort gibt es sogar eine gemeinschaftliche Zentralheizung für den gesamten Komplex. Damit hast Du dann aber auch schon die ersten Probleme. Du musst Hausgeld bezahlen, für gemeinschaftliche Aufgaben und die WEG-Verwaltung. Wer bestimmt über das äußere Erscheinungsbild der Häuser ==> die Gemeinschaft. Wer kommt für nicht bezahltes Hausgeld auf, wenn ein Eigentümer nicht zahlen kann ==> die Gemeinschaft usw.

Wenn ich schon ein Haus kaufe, dann soll es mir ohne wenn und aber gehören! Vorteil für den Verkäufer: Kosten sparen.
Ja, das mit der gemeinschaftlichen Heizung und der Verwaltung ist uns bewusst. Das mit dem äußeren Erscheinungsbild verstehen wir aber, wenn wir den Passus denn nun richtig deuten, anders. Oder sind wir da echt auf dem Holzweg grad?

Natürlich wäre und ein eigenes Einfamilienhaus auch lieber. Auch eine Doppelhaushälfte wäre natürlich besser. Aber es ist für uns eben auch ein Kostenfaktor...
 
Y

ypg

Als Laie verstehe ich es so, dass Ihr nicht für das Veluxfenster oder der Dachpfannen des anderen haften müsst oder verantwortlich seid dergleichen.
WEG gilt für gemeinsame Wege und Müllplätze. Mehr nicht. Ihr werdet auch jeder eigene Hausanschlüsse bekommen.

Ich würde sagen: bevor man gar nichts wagt und nichts besitzt - warum nicht dieses Reihenhaus?! Ich sehe da keine Probleme, sofern dieses auch im Notarvertrag geregelt ist
 
N

nordanney

Als Laie verstehe ich es so, dass Ihr nicht für das Veluxfenster oder der Dachpfannen des anderen haften müsst oder verantwortlich seid dergleichen.
WEG gilt für gemeinsame Wege und Müllplätze. Mehr nicht. Ihr werdet auch jeder eigene Hausanschlüsse bekommen.
Ganz so einfach ist es nicht, es kommt sehr genau auf die Verträge an. Wir kennen eine "Traumhaussiedlung" und dort ist nicht alles Gold was glänzt. Grds. sind die Häuser der Dt. Reihenhaus vielleicht nicht schlecht, aber "nur" nach WEG geteiltes Eigentum? Es ist auf jeden Fall eine WEG-Gemeinschaft mit allen möglichen (finanziellen und gestalterischen) Nachteilen vorhanden. Wirtschaftlich mag man sich ja allein um sein Sondereigentum/-Nutzungsrecht kümmern, aber die Gestaltung ist z.B. bei den Traumhäusern noch immer Gemeinschaftsausgabe (s. meinen erstes Posting).
 
B

Bauexperte

Hallo,

Allerdings besteht dort WEG-Teilung. Nun kennen wir die negativen Seiten und sind auch nicht so recht begeistert von der Aussicht, dass einen die lieben Nachbarn zu irgendwelchen Kosten verdonnern könnten, die man selbst nicht ausgeben würde.
Wenn bei DH-Bebauung eine Teilung nach WEG vorgesehen ist, geschieht dies zumeist, wenn das Grundstück für die gesamte Bebauung nur über eine gemeinschaftliche Zufahrt verfügt. Es "kann" aber auch sein, daß seitens des B-Planes lediglich Einfamilienhaus-Bebauung gestattet ist, dann muß in jedem Fall nach WEG getrennt werden. Dies bedeutet, daß ein komplettes DH von außen wie ein "normales" Einfamilienhaus ausschaut, de facto die Trennung hinter der gemeinschaftlichen Eingangstüre beginnt. Falls und wenn der Notarvertrag dem Rechnung trägt, halten sich die "Möglichkeiten der Miteigentümer am Grundstück" in engen, gesetzlichen Grenzen.

Oder übersehe ich da nun irgendwelche Fallstricke?
Du findest die §§ des Wohnungseigentumsgesetz im Netz. Inwiefern "Fallstricke" im Notarvertrag verbaut sind, so läßt sich das nur bei einer genauen Prüfung desselben beantworten und nicht durch einen kurzen Abschnitt des Angebotes.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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