Was ist realisierbar auf vorh. Grundstück und Budget

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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H

haydee

Ein modernes UG hat nichts mit Keller Zutun. Das Raumklima, das Licht, die Deckenhöhe ist wie ein normales EG
 
Y

ypg

Ich hab doch gesagt, der TE stellt nicht ohne Hintergedanken, diese Frage in der Form. Das Angebot des GU ist zu teuer und ein Haus mit individueller Planung aus Einzelgewerken kann, muss aber nicht teurer sein.
3 Geschosse, kalkuliert inklusive 3 Garagen und so Gimmicks... dafür downgraded man schon den Fußbodenbelag

Die 3,50m Höhe und die Hebebühne erwähnen wir schon nicht mehr, die wir gerne hätten ... Wobei die 3te Garage bzw. Carport ein Muss ist.
2 Geschosse, im UG die Aufenthaltsräume und mal im Volumen etwas Luft lassen, dann klappt das auch. Kein GU baut Dir eine bezahlbare Werkstatt, der ist für EFHs da.
 
11ant

11ant

Ich bin nicht sicher, ob Du die Bezugshöhe nun verstanden hast; aber ich habe nun glaube ich verstanden: daß Du bisher dachtest, das solle Deine Fußbodenhöhe im EG werden (?)

Nein, das soll sie nicht. Eine in Bebauungsplänen häufig zu findende Baumassenbegrenzung ist neben den Quadratmetern der Grundfläche (vereinfacht gesagt der "Bodenplatte") und der Geschossfläche (vereinfacht gesagt "Wohnfläche") auch die Gebäudehöhe. Vom Modell des Schrägdachhauses ausgehend, werden die Firsthöhe (Scheitel des Satteldaches) und die Traufhöhe (Höhe der Regenrinne, fiktiv bei Dachüberstand "Null" angenommen) begrenzt.

Diese Maßangabe wäre ja nicht bestimmt, wenn man nicht wüßte, ab wo sie "zählt". Normalerweise nimmt man die Fußbodenhöhe im Erdgeschoss. Wo man diese Höhe hinlegt, ist bei Flachgrundstücken leicht auszuwählen, respektive für die ganze Straße einheitlich in absoluten Höhenmetern fiktiv anzunehmen. Genau das geht bei Hangstraßen nicht.

Dann weicht man auf andere Definitionen aus, die vereinfacht gesagt, dem Prinzip "Sie müssen erst den Nippel durch die Lasche zieh´n, und mit der kleinen Kurbel ganz nach oben dreh´n" folgen. Oder man nimmt, wie hier, eine - dann meist so in etwa aus der Mitte des Grundstücks gegriffene - feste Höhe an, die für jedes Grundstück einzeln festgesetzt wird.

Diese Methode dient nur der vereinfachten Ermittlung der möglichen Höhen des Gebäudes. Sie ist rein fiktiv und muß mit keiner tatsächlichen Ebene innerhalb des Hauses kongruent sein. Aber sie ist ein Zähl-Nullpunkt für Euch.

Angenommen, Ihr folgt meinem Vorschlag, die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe 209.5 m zu legen: dann wären das ein ganzer Meter tiefer als die Bezugshöhe 210.5 m. Folglich dürfte (im Beispiel nun ab diesem Fußboden gesehen) der First in 9 m Höhe liegen (Bezugshöhe + 8 m). Die Traufhöhe ist nach Deinen Angaben nicht begrenzt, und bei sinnvollen Dachneigungen hier praktisch vernachlässigbar; theoretisch - aber nur, damit der Satz etwas länger wird - sähe ich sie auf "Firsthöhe minus 1.20 m" (vergleichbar der Wandhöhe bei Flachdach).

Geschossanzahl und Geschossfläche sind nach Deinen Angaben auch nicht begrenzt. Dann kannst Du die bisherigen "Warnungen" über das nicht zu weit aus dem Boden Herauswachsenlassen des Untergeschosses also vergessen.

Insofern relativiert sich dann auch, daß hier wie ich vorhin meinte ein "Fuchs" ("Crack") von einem Architekten gebraucht wird. Alle Höhenvorgaben gleichzeitig einzuhalten ist nämlich genau das, womit ein Hanggrundstück normalerweise die Warmduscher unter den Architekten schon´mal aussortiert.

Zum Kniestock sagte ich ja, daß er eine Scheidelinie sei. Das kann man - wenn man es denn kann, wie hier wegen der faktisch fehlenden Traufhöhen- bzw. Kniestocklimitierung - auch so auslegen, wie Du es vorhast: sich die Latte so hoch zu legen, daß man die Fenster alle "unter den Knick" legen kann.

Meine Meinung über übertriebene Dachschrägenfurcht wiederhole ich hier nicht, dazu sollten sich hier mehrere Beiträge von mir finden lassen.

Die knifflige Aufgabe wird also sein, die Garage geschickt zu platzieren. Da wo sie in Deiner Skizze wäre, müßte sie ein Lichtklauer für die Südseite werden: sie bis unter die Fenster des EG zu "drücken", würde bedeuten, sie tieferzulegen. Dann wäre sie aber ein regelrechtes Rückhaltebecken und würde bei Starkregen das Wasser der ganzen Straße sammeln. Diese Option vergessen wir also lieber.

Die Planung verlangt hier ein hohes Maß an Pfiffigkeit und an Gelände-Vorstellungsvermögen. Denn dem Gelände wird hier gefolgt werden müssen: Begrenzungen von Geländemodellierungen habe ich hier keine gesehen - insofern wären solche nur mittelbar vorhanden, z.B. ab welchem Umfang sie eigene Genehmigungen erfordern oder in die Grundflächenzahl zählen würden. Aber ich möchte hier fast sicher unken: an Geländemodellierungen auch nur zu denken, würde hier dank Domino-Effekt ein Faß ohne Boden. Also: konsequent Köpfchen statt Bagger.

Aber: dank geringer Höheneinengungen (faire Traufhöhe, keine Geschoßanzahlbegrenzung usw.) läßt sich die Überschriftsfrage "was ist realisierbar" (vereinfacht) mit "nur das Geld setzt die Limits" beantworten. Andere Hangbauer haben mit bösartigen Höhenbegrenzungen zu kämpfen, hier könnte man fast meinen, da säßen mal Sachkundige im Gemeinderat.
 
N

neigschmeckt

@11ant
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass die Bezugshöhe mit der Fußbodenhöhe des EG übereinstimmen kann, aber nicht muss.
Aufgrund der Bezugshöhen der benachbarten Grundstücke bin ich planerisch schnell beim Aufschütten gewesen und der freiwilligen Gleichsetzung der Bezugshöhe zu EG Fußboden.
Ich möchte ohne Knickstarre von meinem EG auf den First des Nachbarn schauen können. Damit wir um jeden Preis (naja gut, nicht um jeden, aber vielleicht um eine kleinere Budgeterhöhung) die Lage vermeiden, in der unsere aktuellen Nachbarn mit unserer Mietbude stecken: 3-OG-Klotz vs. Bungalow ...

Im Gegensatz zu einem Fußbodenbelag lässt sich die Fußbodenhöhe in ein paar Jahren nicht mehr ändern.
Und da wäre ich dann tatsächlich gewillt das Budget für die Erdmassenbewegung etwas anzuheben.

Also gab es doch keine falschen Angaben unserer Firmen für die Bezugshöhe und wir können durchaus das EG auf 210,5 setzen? Es war von dir ledidiglich eine Empfehlung das tatsächliche Gelände im Mittel der Hausposition als EG-Fußboden anzunehmen.
Wenn wir bei der Variante "Faß ohne Boden" Bezugshöhe 210,5 = EG Fußbodenhöhe blieben, würde dann „nur“ die Position Erdarbeiten weiter unkalkulierbarer bleiben oder bewegen wir uns damit dann in der Richtung unbezahlbar oder sogar nicht umsetzbar? Gäbe es eine ungefähre Kostenabschätzung (vielleicht den schlimmsten Fall annehmen, welche Kosten auf uns bei dem Angleichen an die Bezugshöhe 210,5 zu rechnen wäre? Sprechen wir von 20k mehr oder von 100k mehr oder noch weit darüber?
Das Faß ohne Boden, ergäbe sich doch "nur" durch das Aufschütten und einen folglich abzufangenden Hang? Sofern der ausgebuddelte Boden geeignet wäre, könnte man diesen doch zum Aufschütten verwenden und würde sich das Abfahren sparen?? Oder ist das zu blauäugig?Letztlich würde man sogar weniger tief ausgraben müssen als für deine empfohlene EG-Fußbodenhöhe auf 209. Dann läge mein UG ja dann auch 1,5 m weiter unten und damit sogar unter dem unteresten Grundstückspunkt.
Hier haben wir doch dann auf jeden Fall die zusätzlichen Kosten für eine fäkalientaugliche Hebeanlage. Planen wir 3-geschossig und das UG/Keller zwar noch als Wohnkeller aber ohne WC und Dusche, könnte dieser Kostenfaktor noch entfallen. Dafür können wir dann schon wieder ein paar m Hang abfangen.


Wo finde ich Vorgaben für die Gelände-Modellierung, Landesbauordnung und Baugesetzbuch?


Beschränkungen im Bebauungsplan gibt es in der Tat keine, außer einer Gebäudegesamtlänge von Max. 16m.

Zur Geländemodellierung gibt es nur diesen Textteil im Bebauungsplan:
"Zur Geländemodellierung der Grundstücke bzw. zum Ausgleich von Höhenunterschieden entlang der öffentlichen Straßengrenze, sind Böschungen von höchstens 1:1,5 sowie Mauern bis Max. 2,0 m zulässig. Entlang von Feldwegen ist von Mauern zur Grenze ein Abstand von 0,5 m einzuhalten."

Deine Einstellung zu Dachfenstern habe ich noch nicht erlesen. Wir bewohnen aktuell eine Maisonette-Mietwohnung (Bj. 2014) im 2. OG mit Dachflächenfenstern im Bad, Schlafzimmer und Gäste-WC. Die Gummierung zwischen den Lamellen der Rollläden löst sich auf. Auf der Westseite komplett.
Es kommen ganze Sturzbäche Kondenswasser bei Minusgraden herunter (Fensterfalz-Lüftung und nur 2-fach Verglasung; ggf. könnte eine "richtige" Lüftung und 3-fach Verglasung Abhilfe schaffen). Im Sommer traut sich keiner die Rollläden zu öffnen und man lebt im Dunkeln. Lüften bei Regen ausgeschlossen. Putzen doof (im Vergleich zu den Raffstore-Lamellen wieder ok ). Beim Kniestock von 1,20 sieht man nur den Himmel. Demnach sind Doppelflügelfenster lediglich als zusätzliche Raumerhellungsmöglichkeit, zugegebenermaßen für diesen Einsatz wirklich toll, eine Option für mich.


@haydee
Meine „Zweitwohnung“ im Elternhaus ist im UG. Die Vor- und Nachteile sind mir daher bekannt. Mit fehlt lediglich die Vorstellungskraft für ein Einfamilienhaus. Das Elternhaus ist auf Basis eines 2 Familienhauses geplant. Dadurch habe ich meine Kindheit nur auf der Hälfte des Grundstücks verbracht, da jedes Geschoss einen Garten hat. Der Weg in den eigentlich hübschen, angelegten Garten war zu umständlich, als das man auf dieser Ebene die Terrasse genutzt hätte. Genutzt wurde nur der hintere Gartenteil, in dem dann nachträglich eine Gartenhütte und eine Terrasse entstand. Das wurde damals nämlich nicht bedacht. Der Ausblick aus dem Wohnbereich ist nett, aber es gibt keinen Gartenzugang, da ja darunter das UG einen hat ... Und genau dies, also 2 so gänzlich voneinander getrennte Gartenbereiche, möchte ich nicht. Es darf gerne über einen belaufbaren Hang oder Treppenstufen 2 verschiedene Gartenniveas geben. Hier sehe ich aber Max. einen Hang/Treppe von einem halben Geschoss und keinem ganzen.
Wir stehen aber noch am Anfang der Planungen. Mit jedem neuen Tag werde ich kompromissbereiter.


@ivenh0
vielleicht liest du ja mit . PN kann ich noch keine versenden, dafür habe ich noch zu wenig Beiträge verfasst. Wir wohnen nur ein paar Kilometer entfernt. Wenn ich euer Projekt richtig verfolgt habe, scheint ihr noch unter 600k zu bleiben?? Wenn dem so ist, sehe ich durchaus Chancen unser Traumhaus ohne viele Kompromisse, dafür mit Budgeterhöhung realisiert zu bekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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