Was ist realisierbar auf vorh. Grundstück und Budget

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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N

neigschmeckt

Ergänzung zur Warnung mit volllaufender Garage bei Starkregen: der Punkt bereitet uns auch Sorgen. Ich stelle mir aber vor, dafür eine Lösung zu finden. Die Zufahrt müsste schon mal nicht voll zugepflastert werden. Es stehen ja keine Alltagsfahrzeuge drin, die täglich rein rausfahren. Hier würde eine schmale Zufahrt reichen. Vielleicht sogar Rasengittersteine nur als Reifenspur gelegt. Oder stelle ich mir das jetzt auch wieder zu einfach vor ?

@11ant
Edit zum Beitrag drüber:
1. habe deinen Höhenvorschlag um einen halben Meter versetzt. Das kommt davon, wenn man zwischen Tür und Angel antwortet ... denke dir die Korrektur auf 209,5 für dein Vorschlag. Lägen wir aber immer noch 1m unter unserem Planungskellerhöhe.
2. habe die erwähnte Dachschrägenphobie mit Dachflächenfenster verwechselt. Meine Einstellung fällt aber ähnlich aus. Wir bewohnen ein Dachgeschoss, mit Kniestock von 1,20-1,30 und 1m. Somit wissen wir wovon wir reden. Ich mag grundsätzlich für das Raumgefühl die Schräge, vorausgesetzt man ist nicht auf das Doppelflügelfenster angewiesen und der Raum ist ausreichend groß für Stellfläche.
 
11ant

11ant

Ich freue mich, daß Du die Dachschrägenphobie nicht im von mir befürchteten Maß hast: üblich ist aktuell bei Häuslebauern (auch in anderen Foren) die unrealistische Erwartungshaltung, auf jedem bezahlten Quadratmeter bis ins letzte Eckchen Steh- und Stellhöhe haben zu wollen.

Am Hang geht es nicht ganz ohne Sympathie für Schrägdächer, wenn sich das Haus einigermaßen gefällig in die Landschaft stellen soll; und den Blick über den First des Talnachbarn schweifen lassen zu können bedingt auch eine gewisse Dachneigung, da der Blick sonst an dessen Traufe hängenbleibt. Je größer das Delta zwischen Dach- und Hangneigung (bei der Hangneigung als dem größeren Wert) ausfällt, desto stärker wird dieser "Effekt".

Meinetwegen mache Deinen EG-Fußboden auch auf 210 statt auf 209.5, aber auf 210.5 sehe ich ihn eher nicht (wobei ich ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen habe, aber wenn ich die mit einer konkreten Planung von Dir abgleichen kann, kann das meine Meinung noch leicht variiieren).

Ich rate Dir dennoch, mit jedem einzelnen Dezimeter Modellierung zu geizen und insbesondere deren Domino-Effekt nicht zu unterschätzen (@Zaba12: kannst Du mal schauen, ob das Google Earth-Bild von Deiner Straße so aktuell ist, daß man den erschreckenden Flächenverbrauch der L-Stein-Kaskaden schon sehen kann ?).

Mindestens die Böschung Deiner Anschüttungen in Richtung Talnachbar würden zu ihm hin entwässern, was sie nicht dürfen.

Mit dem Regen-Hinweis zur Garage meinte ich: zwecks Dachterrassennutzung würde sie ja ein ganzes Geschoss unter dem EG liegen müssen. Durch Absenken der Garage geht das nicht: käme sie unter das jetzige Geländeniveau, böge Wasser den Hang ablaufend in die Einfahrt ab, dann mußt Du unter die Bircorinne vor dem Tor gleich eine gigantische Zisterne legen. Deinen Garagenboden sehe ich also besser so liegen, daß er aus der bergseitigen Torkante auf die Straße projiziert sogar leicht höher ist. Wenn Du über die Garage drüberschauen willst, würden aber evtl. sogar die 210.5 für das EG knapp (die Haushöhenvorgabe ließe das wohl zu, aber es gäbe Aufschütterei, und Dein Wunsch nach einem nicht heftig höhengebrochenen Garten wäre damit kaum noch erfüllbar). Aber ich sage wohlgemerkt "kaum" und nicht "nicht" - Dir sollte aber wohl inzwischen dämmern, was ich mit dem Architekten meinte, der ein Fuchs (gerissener Hund) sein müsse.

Die Regeln für Geländemodellierungen kennt hier wohl @Escroda am besten, und @Zaba12 hat gerade die frischeste eigene Erfahrung (aber auch noch ebenso frisch den Kostenschock). Nach meiner Einschätzung wird sich die Landesbauordnung ausreichend bestimmt äußern, daß kein Bundesrecht (oder gar Richterrecht) in eine Lücke einspringen muß.

Ich rate Dir aber, Deinen Aufruf an die Mitdenkenden am lautesten auf Anregungen für andere Baukörper-Positionierungen zu lenken.

Die Idee der Eigenblutspende betreffend des Aushubs halte ich für gut - aber zu berücksichtigen, daß a) das Volumen nicht 1:1 wieder eingebaut werden kann und b) auch die Bewegung "kostet".
 
H

haydee

Du kannst die älteren UG nicht mit modernen vergleichen. Die älteren sind noch viel mehr „Keller“. Habe selber Jahrelang in einer UG Wohnung BJ 1984 gewohnt

Den Garten kann man anlegen und mehrere Bereiche zuordnen.

Grillen/Essen gerne bei der Küche
Spielen ehr im Schatten
Pool ehr im Süden
 
Z

Zaba12

So in etwa @11ant ? Von der L-Stein-Ecke auf dem ersten Bild bis zur Straße oben sind es 3,05m. Wir sind mit der linken hinteren Ecke (wenn man von unten hoch schaut) des Hause noch ca. 50cm unter Straßenniveau

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11ant

11ant

Danke, aber ich meinte: im Luftbild zu zeigen, wie viel Gartenfläche dafür draufgeht, Geländemodellierungen abzuböschen bzw. zu -Treppen. 1:1,5 heißt ja: ein Meter Höhenkorrektur erfordern einen anderthalb Meter breiten Streifen nur für die Böschung; da ist die Drainage, die dann vor der Grenze noch geregelt sein will, noch nicht inklusive. Das ist ja nicht nur Geld, was das kostet - die Höhenmodellierung knabbert ja auch Fläche weg.
 
Z

Zaba12

Irgendwie ist fast alles geböscht, außer 4-6m Grasfläche und sogar die hat 20-30cm Gefälle auf den 4-6m
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