ᐅ Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren
Erstellt am: 14.05.2015 00:07
michaelbln 14.05.2015 00:07
Hallo,
unser Bau soll in einem Monat beginnen, wir werden mit GU bauen.
Wie gestaltet sich folgende Situation:
Laut Leistungs-Baubeschreibung haben die Häuser unseres GU eine luftwärmepumpe.
Bei den Erdarbeiten für Bodenplatte Keller ist das Wiederaufbringen des Oberbodens klar ausgeschlossen (OK, da beim Haus selbst nicht weiter relevant).
In einer Zusatzvereinbarung wurde eine Sole-Wärmepumpe zum angebotenen Festpreis mit folgenden Zusatz vereinbart: "Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren". Dh hier existiert kein Ausschluss zum Oberboden, auch im Gespräch vor Vertragsabschluss wurde auf Nachfrage genannt, dass beim Erdkollektor alle Erdarbeiten inkludiert seien. Das Wiederaufbringen des auf dem Grundstück gelagerten Oberbodens für 400qm soll nun pauschal zusätzlich 1500€ kosten.
Müssen wir das zahlen?
Danke
Grüße aus Berlin,
Michael
unser Bau soll in einem Monat beginnen, wir werden mit GU bauen.
Wie gestaltet sich folgende Situation:
Laut Leistungs-Baubeschreibung haben die Häuser unseres GU eine luftwärmepumpe.
Bei den Erdarbeiten für Bodenplatte Keller ist das Wiederaufbringen des Oberbodens klar ausgeschlossen (OK, da beim Haus selbst nicht weiter relevant).
In einer Zusatzvereinbarung wurde eine Sole-Wärmepumpe zum angebotenen Festpreis mit folgenden Zusatz vereinbart: "Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren". Dh hier existiert kein Ausschluss zum Oberboden, auch im Gespräch vor Vertragsabschluss wurde auf Nachfrage genannt, dass beim Erdkollektor alle Erdarbeiten inkludiert seien. Das Wiederaufbringen des auf dem Grundstück gelagerten Oberbodens für 400qm soll nun pauschal zusätzlich 1500€ kosten.
Müssen wir das zahlen?
Danke
Grüße aus Berlin,
Michael
Bauexperte 14.05.2015 00:19
Guten Abend Michael,
Es gilt nicht, daß gekauft ist, was nicht schriftlich ausgeschlossen ist, sondern das Jenes sicher zur geschuldeten Leistung gehört, was schriftlich bestätigt wurde 😉
Grüße, Bauexperte
michaelbln schrieb:Ich fürchte ja, wenn die Zusatzvereinbarung in der Sache Leistung Flächenkollektor nicht explizit die Erdarbeiten mit einschließt.
[...] Das Wiederaufbringen des auf dem Grundstück gelagerten Oberbodens für 400qm soll nun pauschal zusätzlich 1500€ kosten.
Müssen wir das zahlen?
Es gilt nicht, daß gekauft ist, was nicht schriftlich ausgeschlossen ist, sondern das Jenes sicher zur geschuldeten Leistung gehört, was schriftlich bestätigt wurde 😉
Grüße, Bauexperte
Voki1 14.05.2015 09:20
Ganz so einfach darf man sich das nicht machen. Ich gehe davon aus, dass diese Arbeiten im Vertrag nicht explizit erwähnt worden sind. Fraglich ist aber, wie ein normal denkender Dritter diesen Vertrag verstehen durfte. Ist der Vertrag auch im Übrigen so aufgebaut, dass Leistungsbestandteile nicht in ihre Einzeltätigkeiten zergliedert sind, sondern zusammengefasst nur das gewollte Ergebnis wiedergeben, dann wäre diese Regelung möglicherweise so interpretierbar, dass hier sicherlich nicht das Verschieben des Mutterbodens und das Verlegen der Kollektoren gemeint waren, sondern selbstverständlich auch das Wiederverfüllen des ausgehobenen Feldes.
Es kommt also auf den Gesamtvertrag an und nicht auf einen klitzekleinen Ausriss der Formulierungen. 😉
Es kommt also auf den Gesamtvertrag an und nicht auf einen klitzekleinen Ausriss der Formulierungen. 😉
Bauexperte 14.05.2015 10:42
Guten Morgen,
Grüße, Bauexperte
Voki1 schrieb:Dann bin ich mal gespannt, was der betreffende GU von Deiner Interpretation hält, bzw., wie sie das Verhältnis von TE zu GU gestaltet. Mir gibt es nämlich zu denken, daß der TE den Mehrpreis zur ZV "Energiegewinnung über im Erdreich verbaute Flächenkollektoren" nicht benannt und sich auch auch sonst mit Infos zurückgehalten hat.
... dann wäre diese Regelung möglicherweise so interpretierbar, dass hier sicherlich nicht das Verschieben des Mutterbodens und das Verlegen der Kollektoren gemeint waren, sondern selbstverständlich auch das Wiederverfüllen des ausgehobenen Feldes.
Voki1 schrieb:"Könnte" man so sehen, allein mir fehlt der Glaube ... bin aber auch Atheistin 😀
Es kommt also auf den Gesamtvertrag an und nicht auf einen klitzekleinen Ausriss der Formulierungen. 😉
Grüße, Bauexperte
Voki1 14.05.2015 10:50
Bauexperte schrieb:
"Könnte" man so sehen, allein mir fehlt der Glaube ... bin aber auch Atheistin 😀Auch ich bin in Glaubensfragen eher die falsche Adresse. 😉 Bedauerlicher Weise erfährt man die vollständige Geschichte häufig erst sukzessive. Ist ein wenig wie Pingpong, wenn die "Auslese" der Informationen durch den Anfragenden ein wenig nach dem wunschgetriebenen Ergebnis erfolgt. Die Gewichtung des Sachverhaltes schwankt dann manchmal intensiv hin und her. 😉
michaelbln 15.05.2015 07:14
Schon mal danke, das Vertragsverhältnis gestaltet sich folgendermaßen:
Es besteht ein Vertragswerk, dem ein Angebot und eine Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt, Die LB ist natürlich recht ausführlich, allerdings ist ein Erdkollektor dort nicht erwähnt, eben nur die Luftwärmepumpe als Standard. Das Angebot mit Hausgröße und Grundrissen wurde entsprechend mit og Satz ergänzt.
Ein Preis für den Erdkollektor ist im Angebot nicht aufgeführt sondern im Endpreis enthalten.
Es besteht ein Vertragswerk, dem ein Angebot und eine Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt, Die LB ist natürlich recht ausführlich, allerdings ist ein Erdkollektor dort nicht erwähnt, eben nur die Luftwärmepumpe als Standard. Das Angebot mit Hausgröße und Grundrissen wurde entsprechend mit og Satz ergänzt.
Ein Preis für den Erdkollektor ist im Angebot nicht aufgeführt sondern im Endpreis enthalten.
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