Traufhöhe 5,50 m für Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen ausreichend?

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Hallo zusammen,

wir haben ein Grundstück reserviert und möchten dort gerne eine Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen und ohne Keller bauen. Die Traufhöhe ist allerdings laut Bebauungsplan auf 5.50 festgelegt. Ist dies ohne Schrägen im OG überhaupt möglich?? Wir werden uns in den nächsten Tagen auf Architektensuche machen, unabhängig davon würde es mich jetzt schon sehr interessieren, ob unser Vorhaben überhaupt so durchgeführt werden kann.

Auszug aus dem Bebauungsplan:
Bezugspunkt der Gebäudehöhen: Die Traufhöhe wird gemessen an der talseitigen Außenwand des Gebäudes, vom Anschnitt des natürlichen (gewachsenen) Geländes bis zur Oberkante der Dachtragkonstruktion. Für die Ermittlung der Firsthöhe bei Sattel-, Zelt-, Walm- und Krüppelwalmdächern, der Gebäudehöhen (höchster Punkt des Gebäudes) bei Pult und versetzten Pultdächern sowie der Attikahöhe bei Flachdächern gilt ebenfalls die talseitig vorhandene natürliche Geländehöhe. Werden an der Talseite des Gebäudes unterschiedliche Höhen gemessen, so ist die mittlere Höhe anzunehmen. Bei Bauten am Hang darf die zulässige Traufhöhe bei versetzten Pultdächern bergseitig um 1,0 m überschritten werden. Als Hang gilt eine Neigung des Geländes, die in der Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 10% beträgt.


Zur Info: Unser Grundstück hat einen Höhenunterschied von 2m auf 20m wobei das Haus 12m breit ist.

Über Rückmeldung von euch würden wir uns sehr freuen! Danke!
 
Zuletzt aktualisiert 09.06.2025
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