Das hätte in den Kaufvertrag gehört
Solche Verträge werden m.W. nicht mit dem Eigentumsübergang mitübertragen, die müßt Ihr selber abschließen und der Vorbesitzer kann die seinigen kündigen.
Doch, Wohngebäude geht auf den neuen Eigentümer über normalerweise. Es sei denn die Eigentümer wollten z.B. eh wechseln und hatten deshalb schon gekündigt. Dann kann die natürlich zeitnah auslaufen und läuft dann eben auch nicht einfach weiter. Wir haben grade das Problem mit der Wohngebäudeversicherung... Anfang August waren wir beim Notar. Die Vorbesitzer hatten die Versicherung zum Jahresende gekündigt. Leider haben die Behörden derart lang gebraucht, dass wir immer noch nicht im Grundbuch stehen und deshalb keine neue Versicherung starten können. Müssen da nochmal sprechen jetzt die Tage... Es läuft eine Differenzdeckung bei der Versicherung, zu der wir eh wollen und wo auch (bis auf den Grundbuchauszug) alles geklärt ist... Vllt kann diese erstmal greifen oder so.
Sowas gilt es also durchaus beim Kauf zu wissen, was wie lange läuft etc.