Toilette zu nah an Wand, was nun?

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HalloClarissa

HalloClarissa

Hallo und allen ein gesundes neuen Jahr,

unsere Hausübergabe ist jetzt fast erfolgreich erfolgt und nachdem der Bauleiter weg war, habe ich nun erstmal unsere neue Toilette genutzt... was soll ich sagen: Ich kann meine rechte Hand gar nicht "nach hinten" führen, da die Toilette nur 13 cm von der Wand weg und z.B. meinem Mann mit breiten Schultern berührt die Wand.

Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt. Das Ständerwerk für die Toilette hätte meines Erachtens durchaus etwas nach rechts Richtung Bidet gestellt werden können, um mehr Platz zur Wand zu schaffen.

Eine DIN für Abstände von Objekten zu den Wänden scheint es, außer für Behinderten-WC, nicht zu geben.

Ist das ein Mangel? Oder haben wir einfach mal Pech gehabt?

Hat jemand Ahnung, wie die Rechtslage für uns aus sieht?

Vielen Dank
 

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J

jens.knoedel

Ein Baumangel liegt vor, wenn die Bauleistung nicht für den festgelegten Zweck nutzbar ist (so steht es auch im Baugesetzbuch).
Kannst du mit der linken Hand nach hinten?
Kann dein Mann sitzen (oder davor stehen)?
Kann er seine linke Hand benutzen?
Falls alles mit ja, weißt du kein Fass aufmachen können. Bescheiden geplant (und/oder überwacht), aber eher kein Baumangel.
 
11ant

11ant

Auf den Plänen war die Lage der Objekte nicht bemaßt und für uns zu keinem Zeitpunkt erkennbar, dass da wohl ein kleiner Planungsfehler vorliegt.
Bei der "Planung" durch einen wenn ich recht erinnere Planvorleger des Importeurs wäre da allerhöchster "Mißtrauensvorschuß" angebracht gewesen. Im übrigen ist "unbemaßt" ein bißchen blauäugig formuliert, wenn man doch klar sehen kann, daß da nur etwa die halbe Breite einer 30er Fliese "Platz" sein wird. Ob das nun 15 oder 13 cm sind, macht m.E. den Kohl nicht fett. Aus meiner Sicht liegt hier ein Kontrollversäumnis eurerseits vor, aber nichts, was in den Augen eines Amtsrichters für eine Mitschuld Eurers Auftragnehmers geeignet wäre.
 
HalloClarissa

HalloClarissa

Bei der "Planung" durch einen wenn ich recht erinnere Planvorleger des Importeurs wäre da allerhöchster "Mißtrauensvorschuß" angebracht gewesen. Im übrigen ist "unbemaßt" ein bißchen blauäugig formuliert, wenn man doch klar sehen kann, daß da nur etwa die halbe Breite einer 30er Fliese "Platz" sein wird. Ob das nun 15 oder 13 cm sind, macht m.E. den Kohl nicht fett. Aus meiner Sicht liegt hier ein Kontrollversäumnis eurerseits vor, aber nichts, was in den Augen eines Amtsrichters für eine Mitschuld Eurers Auftragnehmers geeignet wäre.
und woher genau soll ich wissen, dass die Darstellung von Fliesen im Bad eine 30er Fliese sein soll? Und woher soll ich wissen, wieviel Abstand man normalerweise zur Wand hat? Es ist ja ein Fertighaus und sämtliche Zeichnungen und Pläne kommen vom Haushersteller
 
H

hanse987

und woher genau soll ich wissen, dass die Darstellung von Fliesen im Bad eine 30er Fliese sein soll?
Wenn du dir den geposteten Grundriss anschaust, denn sticht es einen schon fast in Auge. Da ist ein 90er Fenster bemaßt und wenn man genau schaut sind dies genau 3 Fließen, was pro Fließe 30 cm bedeutet.

Und woher soll ich wissen, wieviel Abstand man normalerweise zur Wand hat?
Hattest du in der alten Wohnung keine Toilette? Da kommt man doch abschätzen was man so an Platz benötigt.
 
C

chand1986

und woher genau soll ich wissen, dass die Darstellung von Fliesen im Bad eine 30er Fliese sein soll?
Wegen der Maße im von dir angegeben Plan. Da gehen z. B. 120cm über exakt vier Fliesen.
Und woher soll ich wissen, wieviel Abstand man normalerweise zur Wand hat?
Wenn man Dinge noch nie gemacht hat, muss man mit der eigenen Vorstellung arbeiten. Wissen kann man dann nichts.

Lösungsorientiert: Ich würde das ToiPa an der Trennwand etwas nach vorne platzieren und mit links arbeiten. Du platzierst den Halter so, dass du über kreuz greifend bequem dran kommst.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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