Straße ca. 50cm über Grundstück - Auffüllen oder Keller

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V

ValeolKB

Hallo Liebe Hausbau Community,
ich lese jetzt schon fleißig seit ein paar Monaten hier mit und jetzt geht es bei uns auch los

Wir haben diese Woche von der Gemeinde ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft (Nördliches BW).
Dieses Wunschstück haben wir uns ausgesucht, da es im Gegensatz zu den anderen "flach" ist. (Der Rest des Gebietes liegt Großteils am Hang (Süd oder Nord), wir haben uns den Sattel ausgesucht)
Infos zum Grundstück siehe unten
Da wir aufgrund der bescheidenen TH von 4,1m einen Kniestock von ca. 1-1,2m haben werden und die Wahl auf ein flaches Grundstück fiel, hatten wir für uns entschieden ohne Keller zu bauen, da wir das Haus gerne so groß machen würden, damit es oben einfach funktioniert (160-170qm² Grundfläche = 140-150qm² WFL je nach Kniestock) plus eine Garage oder Carport mit Grenzbebauung.
So war der Plan... Mir ist nämlich etwas beim Vermessen des Grundstückes aufgefallen (ich selber per Lineal, auf dem digitalen Aufteilungsplan): Die geplante Straße liegt am Visierbruch bei 303,49, dh. mal mindestens 50cm über Grundstücksniveau.
Dazu hatten wir jetzt unsere 3 Hausbauer befragt (aus diesen wird dann hoffentlich bis in ca. 4 Wochen einer ausgesucht sein)

Antwort Fertighaus Holzständer: Bodenplatte funktioniert wunderbar, das Haus wird durch die Kiesgründung so oder so höher kommen
Antwort Fertighaus Massiv: Bauen sie bitte mit Keller, dann können sie den Aushub zum Auffüllen verwenden. Ansonsten füllen sie für 15000 das Grundstück auf, ohne Gegenwert. Außerdem ist unter Straßenniveau immer schlecht wegen Regen.
Antwort Architektin eines GU (Massiv, Stein auf Stein) der hier im Umkreis der Platzhirsch ist: Lassen sie das mit dem Keller wegen möglichem Fels und den Deponiegebühren, ich bekomme ihren Kniestock sogar auf 1,50 und auffüllen müssen sie auch nicht wirklich. Ich sehe auch kein Problem wenn sie geringfügig unter Straßenniveau sind.

3 Antworten, schlauer bin ich jetzt aber auch nicht. (Das einzige war, dass meine Frau Luftsprünge gemacht hat, als sie 1,5 Meter Kniestock gehört hat)

Das Haus selber würden wir soweit wie möglich nach Norden setzen und Garage/Carport dann in Richtung Osten zum Nachbarn
Ausschnitt vom Grundstück (inkl. Soll und Plan Höhenlinien) habe ich angehängt.
Ich hoffe hier gerade auf @11ant oder @Escroda , da wir ratlos sind.

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Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 451qm²
Hang: 60cm auf 20m (eher sogar weniger)
Grundflächenzahl: 0,35
Geschossflächenzahl: keine definiert im BB
Baufenster, Baulinie und -grenze: Baufenster siehe Anhang, Ansonsten 3M zum Nachbarn
Randbebauung: nein
Anzahl Stellplatz: min 2 geforderd
Geschossigkeit: 2
Dachform: SD, vSD (30-40 grad)
Stilrichtung: klassisch
Ausrichtung: entweder parallel zur Grenze oder Firstrichtung siehe BB
Maximale Höhen/Begrenzungen
TH: 4,1
FH: 8,9
weitere Vorgaben:
Diverses (Baumpflanzarten etc.) aber nichts relevantes für das Haus
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strasse-ca-50cm-ueber-grundstueck-auffuellen-oder-keller-442039-1.JPG
 
B

Bookstar

Architektin hat recht. Wenn ihr keinen Keller wollt, lasst ihn weg. Spart 80k. Bei dem Grundstück kein Problem, 50cm ist nichts.
 
K

knalltüte

ab wo der Aufbau anfängt hängt doch vom vorhandenen Boden ab. Also eventuell 15cm Mutterboden abschieben, seitlich lagern. Dann 30-50cm Schotter, Dämmung ca. 10cm, 25-30cm Bodenplatte. dann ist man bereits 40-80cm höher. Ab nur im Bereich des Hauses. Mutterboden beliebig stark einzubauen macht ja keinen Sinn, aber einige ca. zusätzlich verteilen auf dem restlichen Gelände gingen wohl.
Kann aber auch anders laufen wenn ihr einen Meter oder mehr auskoffern müsst um auf tragfähigen Boden zu kommen. Also Bodengutachten anfertigen lassen.

Mir sagt mein Gefühl ich würde ungern unter Straßenniveau liegen. Ich mag Wasser, aber am Liebsten in Verbindung mit viel Sonne und Palmen, alternativ im Pool, aber nicht anderweitig im und am Haus wenn es regnet.
 
Nida35a

Nida35a

die anderen Häuser liegen am Hang, ihr in der Senke, wenn es mal wie am Mittelmeer schüttet, wer hat das Wasser von mehreren Grundstücken und von der Straße?
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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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