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ᐅ Rückstausicherung mit Hebeanlage unvermeidbar?


Erstellt am: 27.02.25 14:56

Dadas2527.02.25 14:56
Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich stecke gerade mitten im Bau eines Hauses in einem Neubaugebiet und habe ein Problem mit der Rückstausicherung, dass ich nicht so recht verstehe. Es geht um eine Rückstauhebeanlage, die mir von der Baufirma „Heinz von Heiden“ aufgesetzt wurde. Ich würde gern wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ihr damit umgegangen seid.

Kurz zur Situation: Die Baufirma fordert, dass ich eine elektronische Rückstauhebeanlage installiere, obwohl die Gefahr eines Rückstaus in meinem Baugebiet laut sämtlicher Angaben extrem gering ist . Laut der Firma sei diese Maßnahme notwendig, aber sie konnte mir nicht schlüssig erklären, warum sie gesetzlich erforderlich sein soll. Andere Bauherren in meinem Neubaugebiet, haben keine solche Maßnahme von ihren Baufirmen aufgedrückt bekommen.

Ich habe inzwischen mit mehreren Fachleuten gesprochen und auch mit meiner Stadt und dem zuständigen Mann für Grundwasser und Abwasser, aber keiner konnte die Forderung nach einer Rückstauhebeanlage nachvollziehen. Die Anlage soll mich 7.600 Euro kosten. Es scheint so, als wäre Heinz von Heiden die einzigen die davon profitieren.

Meine Fragen an euch:
- Hat jemand von euch ähnliche Probleme bei einem Neubau gehabt?
- Gibt es rechtliche Vorgaben, die mich dazu zwingen, eine Rückstausicherung einzubauen, obwohl das Risiko quasi nicht existiert?
- Hattet ihr Erfahrungen mit „Heinz von Heiden“ oder anderen Baufirmen in Bezug auf ähnliche Maßnahmen?

Ich möchte dieses Thema schnell klären, damit der Bauantrag nicht weiter blockiert wird. Falls jemand eine Lösung oder Erklärung parat hat, wäre ich sehr dankbar!
Anbei habe ich den Kanalplan angehängt. Mein Grundstück wäre das erste unten links.
Straßen- und Bauplan mit Planstraße 1, roten Leitungen, grauen Parzellen.
Konsument427.02.25 19:25
Ich bin kein Experte, habe aber schon von dem Problem gehört. Es gibt eine sog. Rückstauebene, die wie auch immer definiert wird/wurde. Wenn man unterhalb dieser Rückstauebene ist, 'muss' man eine Hebeanlage einbauen. Denn wenn tatsächlich etwas passiert, sagst du, dass du Laie bist und keine Ahnung hast, was ja vollkommen richtig ist. Die Baufirma haftet dann und muss zahlen, weil sie nicht die bestmögliche Sicherung eingebaut hat.

Vlt. ein gutes Beispiel dafür, warum die Kosten für einen Neubau immer mehr aus dem Ruder laufen, weil (eigentlich unnötige) Dinge eingebaut werden (müssen).
MachsSelbst28.02.25 16:46
"Kein anderer macht das so" oder "die Stadt sagt es ist sehr unwahrscheinlich", sind keine Argumente, schon gar nicht, wenn es nur mündlich kommt.
Würde dir das jemand von der Stadt oder ein anderer Experte schriftlich geben, dass du das nicht brauchst?

Baut ihr womöglich unter Straßenniveau oder sonst eine Besonderheit? Ist des den Baufirmen der Nachbarn schlicht egal?

Damit könnte man dann zu Heinz von Heiden gehen und sagen, dass du es auf Basis der Experteneinschätzung nicht haben möchtest und Heinz von Heiden im Fall der Fälle dann keine Schuld trifft, weil es nicht verbaut wurde.

So und nur so, sollte man das tun. An die mündliche Aussage kann sich schon morgen keiner mehr erinnern, wenn es im Kanal zum Rückstau kommt und euch die braune Soße ins Haus läuft...
filosof28.02.25 22:52
Gibt es für so etwas nicht normalerweise eine Entwässerungsplanung?
Allthewayup01.03.25 21:56
So eine Hebeanlage (z.B. von KESSEL) kostet je nach Ausführung zwischen 800 und 2.500€ für ein Einfamilienhaus. Selbst mit Planung und Umsetzung dürfen da keine 7k zusammenkommen. Niemals. Das ist Wucher. Wo deine Rückstauebene liegt legt in der Regel die Gemeinde anhand des Bemessungswasserstands fest. In 2025 würde ich jedoch auch bei einem Bemessungswasserstand unterhalb der Bodenplatte nicht ohne Rückstausicherung bauen. Das Wetter wird tendenziell extremer und damit auch die Wetterereignisse. Da sich der Bemessungswasserstand vor allem an Vergangenheitswerten (+ Risikoaufschlag) orientiert würde ich mich nicht darauf verlassen das er auch in 20 Jahren noch zutrifft.
familie_s03.03.25 21:44
Wir werden das Kellergeschoss auch unter der Bodenplatte ohne Hebeanlage unterhalb der Rückstauebene entwässern. Der Bauunternehmer hat uns zur Hebeanlage geraten, nach mehreren Gesprächen waren wir uns aber einig, dass in unserer Situation eine Rückstauklappe ausreicht:
-Wir haben ein Getrenntes Kanalsystem, der Kanal fürs Regenwasser liegt deutlich tiefer
- Alle Grundstücke sind mit Regenrückhalteeinrichtungen ausgestattet
- Im Keller ist nur ein optionales Bad, im Fall der Fälle muss man eben eins der oberen Benutzen
-wir bekommen (wenn überhaupt) nur drei Oberlieger

außerdem bauen wir die Klappe so ein, dass sie später durch eine Hebeanlage ersetzt werden könnte. Z.B. wenn der Keller eine eigene Wohneinheit wird.
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