Rohbaukeller/Fundament steht 10 Jahre

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D

Domski

Rein optisch sieht das nicht als komplett verloren aus. Zum Gutachter ist alles gesagt, die Möglichkeiten der Bebauung nach heutigem Baurecht würde ich sehr genau abklären lassen. Nicht dass am Ende nur aufgrund geändertem Satzungen etc. Ein Abriss erforderlich wird. Das wäre fatal.

Zum Preis, hier kann der Gutachter ja einen ca. Preis ermitteln, den dich ein Keller für dein BV kostet. Davon ziehst du großzügig Gutachterkosten und Sanierungskosten nach Gutachten ab und schon hast du denn Realwert , den der Keller für dich aktuell hat.

Grundstückspreis plus diesem Realwert minus großzügig gerechnetem Sicherheitszuschlag würde ich dem jetzigen Eigentümer anbieten.

Haben sie schon eine Preisvorstellung geäußert?
 
S

Seven1984

Danke für die Antworten.
Das freut mich schon mal
Preis ist genannt. Ist trotzdem 200k€ wegen dem großen Grundstück. Waren mal 3 Baugrundstücke, die zusammengelegt werden mussten da alles aus dem Baufenster etc raus ist....
Wenn ich die Preise unseres Neubaugebietes heranziehe, welches schlechter gelegen ist komme ich auf einen Wertansatz für das was darauf steht noch von etwa 35k Euro. Dafür kann ich nicht im Hang bauen. Der Keller sind 112qm Nutzfläche mit Garage schon fertig. Und Stützbauern für die zweite Hälfte die noch als Bodenplatte zu betonieren ist stehe auch schon. Ebenso Kanalanschluss vorhanden.
Der Putz wird sicher flächig ab müssen, aber in Summe halte ich das für fair.

War schon auf dem Bauamt.
Habe die Schreiben vom Bauamt, die damals zum Baustopp geführt haben.

In der Baubehörde war die Aussage, dass es einen genehmigten Antrag gibt der lange abgelaufen ist. Liegt alles in Kopie vor.
Wenn ich da aufsetzen will, muss ich sicherstellen, dass was im zweiten Antrag genehmigt ist dem heutigen Zustand entspricht.
Fällt mir aber als Laie schwer das jetzt zu bewerten. Mal schauen was unsere Architektin morgen sagt.. wobei sie meinte, wir brauchen wg. dem Zustand kein Gutachten. Da bin ich eher etwas vorsichtig. Wie sollte denn der Auftrag des Gutachtens heißen? Ich weiss nämlich gar nicht in welche Richtung ein Gutachter/Sachverständiger prüfen kann und was hier alles notwendig ist. zB könnte eine Einmessung Sinn machen?
Die Architektin der Eigentümerin sprach das Thema ja von sich aus an und meinte, dass der Zustand aufgenommen wird und abgesichert wird, dass der Wassereintritt nicht nachhaltig ist und nur von oben kommt.

Es ist sicher nicht das einfachster Grundstück und eigentlich einen TIck zu groß für uns aber sonst passt die Lage perfekt und die (teuren) Probleme mit Hang sind ja schon gelöst, da gegründet ist.
Es ist viel Geld, aber man erhält auch etwas - vorausgesetzt man kann darauf aufbauen.
Grüße
 
D

Domski

Ich würde begutachten lassen:

- die Substanz nach allgemeinen Bauschäden
- Übereinstimmung mit den alten genehmigen Plänen
- Konformität mit aktuell zu beachteten Bauvorschriften (du willst ja wieder einen Bauantrag auf der Basis stellen) und ggf. Zwingend benötigen Ausnahmen
- notwendige Sanierungen
- Abdichtung von außen

Verbindliche Einmessung incl. Genauer Höhen wird m.E. zwingend notwendig im Rahmen der Bestandsaufnahme.

Ist der Bau den heute auch aus außerhalb des Baufensters? Falls ja, würde ich eine Bauvoranfrage mit ungefähr deiner geplanten Kubatur. Wenn das Ergebnis da ist, hast du etwas mehr Sicherheit, in welchem Rahmen du dich bewegen kannst.
 
S

Seven1984

Domski, vielen Dank noch! Genau das habe ich gebraucht als Übersicht. Sehr gut! Jetzt brauche ich nurnoch einen Sachverständigen der Zeit hat - scheint gerade die Hölle los zu sein!
 
D

Domski

Meine Aufzählung ist aber ohne Knarre... äh Gewähr auf Vollständigkeit. Das ist das, was mir so beim Ansehen eingefallen ist. Ansonsten könnte das Grundstück von der Lage her auch mir gefallen.
 
11ant

11ant

In der Baubehörde war die Aussage, dass es einen genehmigten Antrag gibt der lange abgelaufen ist. Liegt alles in Kopie vor.
Wenn ich da aufsetzen will, muss ich sicherstellen, dass was im zweiten Antrag genehmigt ist dem heutigen Zustand entspricht.
Das betrifft aber nicht nur die Legalität des Kellers, auf den Du aufzubauen gedenkst. Ich rate Dir:
1. den damaligen Bebauungsplan und
2. dessen evtl. zwischenzeitliche Änderungen zu recherchieren;
3. in der Genehmigung nachzusehen, welche Befreiungen da bereits erforderlich waren und
4. auch die Pläne des Kellers und (auch wenn Du die so jetzt nicht mehr umsetzen willst !) des damals geplanten Hauses oberhalb des Kellers hier zu zeigen.
Selbst falls das damals eine "Stadtvilla" oder ein "Anderthalbgeschösser" werden sollte, sind das für die Mitspinner hier nützliche Hinweise, um den aktuellen Gebäudeentwurf mit Dir zu entwickeln. Den Keller zeig´ uns am besten einschließlich der Darstellungen, wo welche Kabel, Rohre etc. rein und raus gehen. Selbst wenn "alles anders werden soll" - also z.B. damals Ölheizung hinein gesollt hätte - sind das zwecks heutigen Mitspinnens noch nützliche Anhaltspunkte.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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