Also kann ich grundsätzlich diese Berechnung fordern- und ihre Anmerkung - diese Norm sei ihr nicht bekannt- übergehen. Sie ist ja der Meinung, diese Norm sei nicht Vertragsrelevant. [/] Und deswegen fragen wir ja seit so langer Zeit nach Berechnungen etc. Ich dachte das wäre einer der Hauptaufgaben eines Architekten- die Kostenüberwachung. Sie erkennt davon aber nichts an, hat nie eine Berechnung erstellt und wie gesagt- eine DIN 276 ist ihr nicht bekannt und sie ist der Meinung, dies sei keine geschuldete Leistung [/] Das ist auch meine Sorge. Daher habe ich versucht mich in die hoai einzulesen - und meine Grundfrage lautet, ob sie die DIN 276 wirklich an keiner Stelle schuldet - darauf habe ja sogar ich persönlich sie angeschrieben und die Antwort bekommen, diese wäre ihr nicht bekannt und sie müsse die nicht erbringen. [/] Laut ihrer Aussage müsse die Kosten am Ende auch nicht kennen, da sich ihr Honorar ja auf die anrechenbaren Kosten beziehen - von denen ich dachte die müssten auch nach DIN kalkuliert werden
Die kleine Nummer der Norm deutet bereits darauf hin, wie grundlegend (und so alt, daß ihr schon die Großeltern davon hätten erzählt haben können) diese Norm ist. Die HOAI gibt dies nicht nur als Grundleistung (= Pflicht, keine Kür !) einschließlich daß es nicht irgendwie, sondern gemäß der Methodik dieser ganz bestimmten Norm zu erfolgen hat vor. Und es steht in der Leistungsphase 2, also aus gutem Grund (wie Du zu Recht vermutest, wegen der essentiellen Bedeutung für die Abschätzung wie viel Geld man sich leihen muß und ob das Ziel damit überhaupt erreichbar ist) ganz weit vorne. Natürlich bleibt die Vertragsfreiheit bestehen, daß jeder "finanzielle Selbstmörder" ausdrücklich vereinbaren darf, darauf zu verzichten. Aber ein seriöser Architekt würde sich einen solchen Wahnsinn dann vor Zeugen bestätigen und schriftlich geben lassen. Ohne diese Berechnung ist das Honorar praktisch gar nicht zu ermitteln möglich, dann müßte man ja quasi das (dann zufällige) Endergebnis des (weit überschrittenen) Budgets "nach Aufmaß" zur Grundlage machen. Denkt diese Architektin, Architekt zu sein bedeute "Häuschen malen" ? - es gibt, wie seit einem Sparkassen-Werbespot jedes Kind weiß, himmelweite Unterschiede zwischen dem "Haus vom Ni-ko-laus" und dem "Haus vom Ni-ko-laus Die-stel-mei-er". Was ich nicht verstehe ist - wo Du ja von Denkmalförderung sprachst - wer diesbezüglich einen Larifarizettel akzeptiert haben soll. Kein Borkenkäfer, kein Corona und kein Putin können begründen, daß Baukosten zusätzlich nach der Methode "Schaun´mer mal" der freien Explosion überlassen wurden. Hat sie schlussendlich gar aus der Überschreitung des Budgets auch noch einen Anspruch auf an diesen Kosten bemessen ein entsprechend höheres Honorar abgeleitet ?
Ich würde an Eurer Stelle einen in Architektenrecht bewanderten Anwalt fragen, wie weit sich hier eine Inanspruchnahme der Berufshaftpflichtverletzung der Dame ergibt. Die Pflichtverletzung hat sie ja immerhin zugegeben, allerdings auch die Inkompetenz (aber das entbände ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht, sodaß für Euch egal ist, ob die Dame in Höhe des Schadenersatzes solvent wäre).
und jetzt nach Abschluss des Baus - ist eh das meiste hinfällig, aber haben wir nicht einen Anspruch da drauf, dass die Planerin die tatsächlich kosten mal berechnet? Sie bestreitet ja auch, dass es wirklich so viel höher war. Daher dachte ich diese DIN wäre da, um so etwas zu verhindern bzw. Zu verdeutlichen
Da denkst Du über den Zweck der Norm genau richtig. Allerdings lassen sich Kosten im Nachhinein ja nicht mehr bremsen. Relevant ist ihr Versagen also praktisch nur noch für Eure Schadenersatzforderung. Aber Vorsicht: Baustreitigkeiten sind von Rechtsschutzversicherungen regelmäßig ausgenommen, und Anwälte sind grundsätzlich nach Streitwert zu vergüten (und gute Fachanwälte zudem nur selten zu RAG-Tarifen zu bekommen). Nicht, daß Du daran ins Armenhaus kommst, den Vater beschützen zu wollen (das würde ihn wohl kaum glücklicher machen). Hast Du überhaupt schon mal mit ihrer Kammer gesprochen ? - solche Leute gehören ja zumindest aus dem Verkehr gezogen, bevor sie noch weitere Träume zerstören. Schließlich genießen Architekten eine ähnliche Kompetenzvermutung wie Ärzte, weil sie ihr Feld mal studiert haben, und brauchen auch eine Art "Approbation".
Ich würde jedenfalls an Deiner Stelle den Fokus davon wegnehmen, der theoretisch zu leisten gewesenen Berechnung nun wenigstens zur eigenen "Nachprüfung" noch habhaft werden zu wollen (weil das ja nichts mehr nützt). Sachlich könnt Ihr allein aus ihrer unprofessionellen Ausschreibung - allein die Leistungsphase 5 macht schließlich 35% des Gesamthonorars nach Tabelle aus - erklären, weshalb es so teuer geworden ist; genaue Zahlen bringen Euch da nicht (mehr) weiter. Relevant sehe ich jetzt nur noch, sie für ihr Unvermögen gebührend in Anspruch zu nehmen - wie gesagt, ohne daß dieser Schuß auch noch nach hinten losgeht.