Bauüberwachung durch Sachverständigen?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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S

Stefanoi

Nicht falsch verstehen --> wenn ich gesehen hätte das alles nach Plan läuft und ich nicht immer ( meinen ) müsste einzugreifen zu müssen - weil es wieder einmal zu langsam geht wäre das alles kein Problem
Aber die Spezifikation mit dem Elektriker mach ich mittlerweile selber ( ich möchte da einiges in eigen Leistung machen ( Bussystem)
und auch beim Sanitärer bin ich meist immer zugegen und der Architekt nicht.
Dafür ist er dann abwesend wenn wichtige Termine direkt an der Baustelle sind.
Es kommt mir dann so vor als das er wichtigere Sachen zu tun hat und dafür tut es mir dann leid diese summen aufzubringen.

Na mal schauen wie das alles weitergeht.

Heute haben die Erdaushubarbeiten angefangen.
 

€uro

Bauexperte, bei allem Respekt, den Bauingenieuren und sonstigen Studierten dieses Fachgebietes gegenüber, aber eine Summe von 14TEUR steht m.E. in keinem Verhältnis zu den aufgewendeten Leistungen für eine Bauüberwachung.
Korrekt! Besonders in diesem Bereich ist die HOAI ein Relikt vergangener Zeiten (Besitzstandswahrung) und deutlich reformationsbedürftig! In anderen Ländern gibt es keine HOAI, trotzdem verdienen die Architekten z.T. mehr wie in D
Wer glaubt, dass die Architektenleistungen bei einem überregionalen GU/GÜ nach HOAI abgerechnet werden, träumt einen wundersamen Traum

v.g.
 
H

Häuslebauer40

Moin,



wie kommst Du darauf ?
Na wie viel Stunden wendet denn ein Architekt / Bauing. für die komplette Überwachung eines Einfamilienhaus-Baus auf?

Wenn ich das laienhaft und pragmatisch, ausgehend von einer 6 monatigen Bauzeit, was heute im Bereich des normalen liegen dürfte, durchrechne komm ich auf folgenden Aufwand (meiner Meinung nach bereits großzügig kalkuliert):

Einmal pro Woche Baustellenbesuch mit An- u. Abfahrt = 26 Wochen X 2 Std. = 52 Std.

Vor Ort Termin zu jeder Teilabnahme und Endabnahme, ausgehend von 5 = 5 X 4 Std. = 20 Std.

So komm ich auf 72 Std. Nehmen wir mal noch 30 Std. Büroarbeit mit dazu, dann sinds 102, was dann bei 14000,- EUR einem Stundensatz von roundabout 137,- EUR entspräche. Zu viel, wie ich finde.
 
B

Bauexperte

Hallo €uro,

Besonders in diesem Bereich ist die HOAI ein Relikt vergangener Zeiten (Besitzstandswahrung) und deutlich reformationsbedürftig! In anderen Ländern gibt es keine HOAI, trotzdem verdienen die Architekten z.T. mehr wie in D
Werter Forenkollege – es gibt Tage, da frage ich mich, ob Du „zufällig“ mit dem threadgebenden Inhalt beschäftigt bist und Dich darüber sehr ärgerst oder mich nur ein wenig aufmischen möchtest

Die HOAI ist keine „Besitzstandwahrung“ – sie ist, neben - wenigem - Anderen – noch etwas, dass uns allen eine verläßliche und damit berechenbare Größe garantiert. Und mit dieser Zuverlässigkeit bietet sie auch die Grundlage für evtl. erforderliche Schadensersatzansprüche. Btw. interessiert es mich wenig bis gar nicht, ob „andernorts“ Architekten mehr oder weniger verdienen, da ich weiß, dass es „andernorts“ auch wesentlich schwieriger ist, einen Architekten für seinen Schrott – so er ihn den abliefert - verantwortlich zu machen.

Architekten beschäftigen zumeist – zumindest die guten unter ihnen – einen ganzen Stall an Personal, was jeden Monat pünktlich sein Gehalt auf dem Konto wissen will. Zudem ist es Architekten untersagt, Werbung für ihre Sache zu betreiben. Trotzdem müssen sie ständig auf dem neuesten Stand der Technik sein, kontinuierlich neue Programme, Drucker, Plotter usw. kaufen. Der neueste „Gag“ ist ja die beim Endkunden so sehr beliebte 3 D-Visualisierung – das kostet alles Geld und nicht eben wenig.

Ich weiß, dass Du ganz engagiert Deine TGA-Planung betreibst und ich weiß auch, dass Du von der Rechnungsstellung her weit unter dem liegst, was Deine „Kollegen“ für ihre Arbeit verlangen. Die Frage ist, wie lange kannst Du das noch? Bislang wirst Du Max. – wenn überhaupt – die Kosten für ein Büro und Dich selbst tragen müssen. Wenn Dein Auftragsvolumen stetig wächst – was ich Dir von Herzen wünsche – wirst Du gezwungen sein, Personal einzustellen und damit nähert sich dann auch Dein Kostenapparat konkludent den „normalen“ Summen, welche in Deiner Branche für eine TGA-Planung verlangt werden (müssen). Was, wenn dann ein „neuer“ Euro Deine Preise unterbietet?

Wer glaubt, dass die Architektenleistungen bei einem überregionalen GU/GÜ nach HOAI abgerechnet werden, träumt einen wundersamen Traum
Das ist nicht das Thema von Stefanoi und steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Architekten sind entweder fest angestellt oder arbeiten – ähnlich wie pensionierte Steuerberater – in dem ein(e) Bauzeichnerin die Grundrisse erarbeitet und er nur noch seine Unterschrift darunter setzt.

Ich kann gar nicht beschreiben, wie mir diese „Geiz ist geil“-Mentalität auf den Geist geht! Erst vorne (fast) Nichts bezahlen wollen und hinterher jammern, wenn „nur“ der tatsächliche Gegenwert von (fast) Nichts zum Einzug bereitsteht; wenn überhaupt. Ich möchte diese User mal erleben, wenn ihnen ihr Arbeitgeber verklickert, dass ihre Arbeit im Job überteuert ist ... ach ich Dummerchen – jetzt fällt es mir wieder ein, erlebe ich ja alljährlich, wenn bspw. der öffentliche Nahverkehr mal wieder völlig darnieder liegt und das vmtl. Recht auf Lohnerhöhung auf dem Rücken Derjenigen ausgetragen wird, welche den Lohn erwirtschaften ...

Just my two Coins ...
 
E

E.Curb

Na wie viel Stunden wendet denn ein Architekt / Bauing. für die komplette Überwachung eines Einfamilienhaus-Baus auf?

Wenn ich das laienhaft und pragmatisch, ausgehend von einer 6 monatigen Bauzeit, was heute im Bereich des normalen liegen dürfte, durchrechne komm ich auf folgenden Aufwand (meiner Meinung nach bereits großzügig kalkuliert):

Einmal pro Woche Baustellenbesuch mit An- u. Abfahrt = 26 Wochen X 2 Std. = 52 Std.

Vor Ort Termin zu jeder Teilabnahme und Endabnahme, ausgehend von 5 = 5 X 4 Std. = 20 Std.

So komm ich auf 72 Std. Nehmen wir mal noch 30 Std. Büroarbeit mit dazu, dann sinds 102, was dann bei 14000,- EUR einem Stundensatz von roundabout 137,- EUR entspräche. Zu viel, wie ich finde.
Na, das ist eine, wie sagt man immer so schön, Milchmädchenrechnung. Weißt Du, was alles zur LP 8 - Objektüberwachung gehört ?

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften


b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2
auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten


d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)


f) Führen eines Bautagebuchs


g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen


h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter
Feststellung von Mängeln


i) Rechnungsprüfung


j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht


k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran


l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle


m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche


n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme
der Bauleistungen festgestellten Mängel


o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den
Vertragspreisen und dem Kostenanschlag


Quelle : HOAI.de


Da steckt eine Menge Arbeit hinter. Und nicht zuletzt : VERANTWORTUNG !
Also bitte nicht nur die Stunden rechnen, die Du den Architekten zu Gesicht bekommst

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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