Kratzer etc. an Fenster

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L

lalala21

Hallo, wir bauen Gerade und haben letzte Woche unsere Fenster bekommen. Diese sind innen weiß und außen grau beschichtet. Lieder ist uns jetzt aufgefallen, dass sich viele Kratzer in den Rahmen befinden, auch in der Scheibe, zwischen den Scheiben auf der schwarzen Schiene Fusseln, bei den beschichteten Ecken das weiß durch kommt, etc. Hatten schon ein kurzes Gespräch mit dem Fensterbauer, allerdings ohne unseren Architekten. Dieser meinte alles kein Mangel und ist so im Rahmen da Handwerkerprodukt. Vieles kann man bestimmt raus bekommen, bei manchen bin ich skeptisch. Jetzt ist nächste Woche Abnahme mit uns, Architekten und Fensterbauer. Kann mir jemand sagen, ob irgendwo geregelt ist, was ok ist, was nicht? Unser Architekt sagt auch dass vieles nicht gut ist, hat mir aber auch nicht konkret gesagt, was da wie geregelt ist. Und ich informiere mich gerne selbst über etwas um dann bei der Diskussion nicht komplett unvorbereitet dort zu stehen. Kann mir jemand sagen, was es dort für Vorgaben gibt und wo man so was findet? Danke für die Hilfe.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo, wir bauen Gerade und haben letzte Woche unsere Fenster bekommen. Diese sind innen weiß und außen grau beschichtet. Lieder ist uns jetzt aufgefallen, dass sich viele Kratzer in den Rahmen befinden, auch in der Scheibe, zwischen den Scheiben auf der schwarzen Schiene Fusseln, bei den beschichteten Ecken das weiß durch kommt, etc. Hatten schon ein kurzes Gespräch mit dem Fensterbauer, allerdings ohne unseren Architekten. Dieser meinte alles kein Mangel und ist so im Rahmen da Handwerkerprodukt. Vieles kann man bestimmt raus bekommen, bei manchen bin ich skeptisch. Jetzt ist nächste Woche Abnahme mit uns, Architekten und Fensterbauer. Kann mir jemand sagen, ob irgendwo geregelt ist, was ok ist, was nicht? Unser Architekt sagt auch dass vieles nicht gut ist, hat mir aber auch nicht konkret gesagt, was da wie geregelt ist. Und ich informiere mich gerne selbst über etwas um dann bei der Diskussion nicht komplett unvorbereitet dort zu stehen. Kann mir jemand sagen, was es dort für Vorgaben gibt und wo man so was findet? Danke für die Hilfe.
Für den Fensterbauer ist die Rechtslage unbefriedigend. Der Grundsatz lautet: Bis zur Abnahme seiner Leistung trägt er die Gefahr, dass diese zerstört oder beschädigt wird. Das bedeutet, daß er Beschädigungen beseitigen oder sogar seine Leistung noch einmal komplett neu erbringen muss, ohne dafür eine besondere Vergütung zu erhalten. Dies gilt – mit Einschränkungen – auch dann, wenn die VOB Teil B zur Vertragsgrundlage gemacht wurde.​

In der Praxis besteht die Schwierigkeit bei Beschädigungen auf der Baustelle oft darin, den richtigen Schadensverursacher zu ermitteln. Hier gilt es möglichst schnell zu handeln, denn die Gefahr der Beschädigung geht mit der Abnahme auf dich über. Und: Der Schaden sollte sorgfältig dokumentiert werden (Text und Fotodokumentation; Zeugen mit Namen und Adresse notieren usw.).

Dem Grunde nach kannst Du davon ausgehen, daß die Fehler, welche nachträglich - ohne Ausbau/Austausch der Fenster - behoben werden können, auch auf diesem Wege korrigiert werden dürfen. Dort wo dies nicht möglich ist - bspw. Kratzer auf den Fensterscheiben - muß ein Austausch vorgenommen werden; der Fensterbauer schuldet Dir eine vertragsgemäße Leistung.

Liebe Grüsse, Bauexperte


 
L

lalala21

Danke für die schnelle Antwort. Der Fensterbauer wollte gleich einen Gutachter (seinen) schicken da ja alles kein Mangel ist. Und wenn der dies für OK empfindet, sollen wir diesen zahlen. Das halte ich erst mal für übertrieben und nach was will dieser dies dann beurteilen? Die einzige Norm die ich gefunden habe, kommt von den Fensterbaufirmen selbst. Nachbessern ist für uns total in Ordnung. Bin mal auf den Termin gespannt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.05.2025
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