Kostenschätzung bei Abriss und Neubau.

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B

BackSteinGotik

Der Gutachter spricht von „erheblichem Sanierungsbedarf“ geht da aber nicht weiter drauf ein. Nach den Fotos und dem was ich von außen sehen kann, wurde seit dem Anbau in den 70ern nichts mehr groß an dem Haus gemacht, aber es sieht nicht aus „als ob es bald zusammenfällt“.
Das muss ja nicht gleich "strukturelles" Thema sein. Bei den Gutachtern vom ZV steht doch der Name des Gutachters dabei - kommt der aus der Ecke Immobilienmakler oder aus einem bautechnischen Hintergrund?
Oft ist "einfach" alles ein Fall für den großes Hammer - Bäder, Küchen, Fenster, etc. - aber wenn der Grund soweit passt, vielleicht eine Option.
 
N

nordanney

Der Gutachter spricht von „erheblichem Sanierungsbedarf“ geht da aber nicht weiter drauf ein.
Dazu vielleicht noch eine Erläuterung. Das kann schon aus Sicht des Gutachters sein:
- alte/undichte Fenster
- über das theoretische Ablaufdatum hinaus noch bestehende Heizung
- alte Elektrik
- alte Bäder / Leitungen
- Türen zu erneuern

oder aber:
- Wasserschaden
- undichtes Dach
- morsche Balkendecke

Annähernd jedes Haus aus den 60ern, an dem nichts gemacht wurde, bekommt diese Beschreibung. Auch wenn es an sich gut in Schuss ist.
 
J

Juniper

Das muss ja nicht gleich "strukturelles" Thema sein. Bei den Gutachtern vom ZV steht doch der Name des Gutachters dabei - kommt der aus der Ecke Immobilienmakler oder aus einem bautechnischen Hintergrund?
Oft ist "einfach" alles ein Fall für den großes Hammer - Bäder, Küchen, Fenster, etc. - aber wenn der Grund soweit passt, vielleicht eine Option.
Ist das Bundesland abhängig? Meinte mein Bruder auch schon. Hier wurde alles aus dem Gutachten rausgenommen, was Personen identifizierbar macht.
Wir wollen im Gericht selbst nochmal in die Akte reingucken und hoffen, da sind die fehlenden Informationen zu finden. Gläubiger der das Verfahren betreibt und Grundbuchauszug sind ja auch interessant.

Aber Quarantäne vom Kind und eingeschränkte Öffnungszeiten führen dazu, dass das noch etwas warten muss.
 
11ant

11ant

Hier wurde alles aus dem Gutachten rausgenommen, was Personen identifizierbar macht.
Demnach meintest Du mit dem Gutachter keinen von Dir, sondern einen des Versteigerungsverfahrens. Wenn dem kein Zutritt gewährt war, sehe ich das als Hinweis, daß das Objekt zum Begutachtungszeitpunkt noch bewohnt war (und dann wohl von jemandem, dem es bald unter dem Hintern weggezogen wird, was eher nicht zu pfleglichem Umgang motiviert). Das ließe mir Befürchtungen begründet erscheinen, es im mietnomadigen Zustand zu bekommen.
 
J

Juniper

Demnach meintest Du mit dem Gutachter keinen von Dir, sondern einen des Versteigerungsverfahrens. Wenn dem kein Zutritt gewährt war, sehe ich das als Hinweis, daß das Objekt zum Begutachtungszeitpunkt noch bewohnt war (und dann wohl von jemandem, dem es bald unter dem Hintern weggezogen wird, was eher nicht zu pfleglichem Umgang motiviert). Das ließe mir Befürchtungen begründet erscheinen, es im mietnomadigen Zustand zu bekommen.
Das hatte ich wohl unklar ausgedrückt. Ja, vom Gericht bestellter Gutachter der nicht rein durfte.
Daher für uns eine „Black Box“ bei der so ziemlich alles passieren kann und mein Wunsch die Kosten des schlimmsten Falls (Abriss, Neubau) abzuschätzen.
 
B

BackSteinGotik

Ist das Bundesland abhängig? Meinte mein Bruder auch schon. Hier wurde alles aus dem Gutachten rausgenommen, was Personen identifizierbar macht.
Das kann gut sein. Ich persönlich finde ja, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter auch mit seinem Namen im Gutachten drin stehen sollte..
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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