A
Ap0rnym
Hallo allerseits,
ich habe eigentlich eine simple Frage.
Ich möchte das Haus 169A von Danwood in Schleswig Holstein bauen. Nun möchte ich den Kniestock so hoch wie möglich haben (im Katalog wird er mit 2 m beschrieben was aber wohl nicht funktioniert).
Im Baugebiet gibt es nur 2 Auflagen:
1. Es muss ein 1-Geschosser sein.
2. Die Firsthöhe darf 9,5m nicht überschreiten.
Ich habe mir bereits Gedanken gemacht und es in einer Exceldatei hinterlegt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, ob das alles richtig ist bzw. mir einfach pauschal sagen kann wie hoch man den Kniestock maximal bauen kann bei den Abmessungen des Hauses und das ganze in Schleswig-Holstein.
Besten Dank!
Chris
ich habe eigentlich eine simple Frage.
Ich möchte das Haus 169A von Danwood in Schleswig Holstein bauen. Nun möchte ich den Kniestock so hoch wie möglich haben (im Katalog wird er mit 2 m beschrieben was aber wohl nicht funktioniert).
Im Baugebiet gibt es nur 2 Auflagen:
1. Es muss ein 1-Geschosser sein.
2. Die Firsthöhe darf 9,5m nicht überschreiten.
Ich habe mir bereits Gedanken gemacht und es in einer Exceldatei hinterlegt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, ob das alles richtig ist bzw. mir einfach pauschal sagen kann wie hoch man den Kniestock maximal bauen kann bei den Abmessungen des Hauses und das ganze in Schleswig-Holstein.
Besten Dank!
Chris
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