KfW 55 oder doch nur Energieeinsparverordnung - Gas und möglichst keine Belüftung?

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S

Sony70

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Wir werden im September mit dem Hausbau beginnen und haben bereits einen Vertrag mit dem Bauträger abgeschlossen für ein KFW 55 Haus mit zentraler Belüftung und Luftwärmepumpe.

Nun kam jedoch vorgestern noch mal die Frage auf - nachdem wir die Erkenntnis erlangen, dass Dunstabzugshaube nur mit Umluft und nicht mit Abluft installiert werden kann (wg. der Belüftungsanlage und dem entstehenden Unterdruck durch den Dunstabzugshaube-Abluft), ob wir nicht doch ein Haus, so wie früher bauen, also nicht so dicht, dass wir eine Belüftungsanlage benötigen und mit Gas. Wollten wir eigentlich anfangs auch, aber der Vertriebsmann beim Bauträger hat uns davon abgeraten. Da die Häuser so dicht wären heutzutage brauchen wir die Belüftung. Davon gibts dann wieder trockene Luft und man muss hier wieder Vorkehrungen treffen. Auch die Luftwärmepumpe ist teuer, frisst viel Strom bzw. ist man abhängig vom Strompreis und ist durch die viele Elektronik sehr anfällig für Störungen. Geht Sie kaputt ist mit hohen Wiederanschaffungskosten zu rechnen.

Nun habe ich gestern mit dem zuständigen Bauleiter bei dem Bauträger telefoniert. Hier haben wir diese Frage auch diskutiert. Er meinte, er würde sein privates Haus auch ohne Belüftung und mit Gas oder Ölheizung bauen. Nun stellt sich die Frage: Darf man dies heutzutage mit Energieeinsparverordnung 2016 überhaupt noch oder komme ich durch deren Vorschriften wieder zu solch einem dichten Haus, dass ich Belüftung machen muss? Dann stellt sich die Frage, ob ich was spare unterm Strich, wenn ich eben von der Luftwärmepumpe auf Gas switche, da ich hier ja wieder den Innenkamin benötige.

Stimmt es, dass ich bei Gas auf jeden Fall Solarthermie machen muss am Dach oder gibt es noch die Alternative, das Haus dichter zu machen (wobei wir dann natürlich wieder Belüftung brauchen).

Ich danke Euch jetzt schon für Euren Rat

Liebe Grüße
Sony
 
D

Domski

Hallo,
KfW55 geht auch ohne Belüftungsanlage. Das ist a) eine Komfortfrage und b) muss genau abgewägt werden, ob die persönliche Lebensweise dazu passt. Mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist man natürlich auf der sicheren Seite, dann aber bitte nur eine mit Wärme- und Feuchterückgewinnung.

Ablufthaube geht auch mit KfW55 und Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Da die Haube ja nicht permanent läuft, muss die Kontrollierte-Wohnraumlüftung in dieser Zeit gesperrt werden. Das geht über Fensterkontaktschalter, bedeutet aber, daß man zum Betrieb der Haube ein Fenster öffnen muss. Ist an sich auch verständlich, denn die Hauben setzen ca 800/1000m^3 pro Stunde durch, die muss ja irgendwo her kommen.
 
A

Alex85

Die Annahme, ein Energieeinsparverordnung Haus sei weniger dicht als ein KFW 55 Haus, ist falsch.
Das „Problem“ der Ablufthaube besteht dort gleichermaßen. Man wird einen Fensterkontakt oder dergleichen brauchen, um beim Haubenbetrieb die nötige Frischluft zuzuführen.

Nur mal zum Vergleich, eine potente Ablufthaube bewegt auf höchster Stufe fünfmal mehr Luft, als eine Lüftungsanlage im Normalbetrieb. Frischluft durchs Mauerwerk („Dichtes Haus“) ist da gerade zu vernachlässigbar.

Da du schon für Wärmepumpe und Lüftung unterschrieben hast, wird der Wechsel auf ein anderes System wirtschaftlich auch kein Sinn machen.
 
11ant

11ant

Ablufthaube geht auch mit KfW55 und Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Da die Haube ja nicht permanent läuft, muss die Kontrollierte-Wohnraumlüftung in dieser Zeit gesperrt werden. Das geht über Fensterkontaktschalter, bedeutet aber, daß man zum Betrieb der Haube ein Fenster öffnen muss.
Diesen Schluss vollziehe ich nicht nach: den gleichen Steuerbefehl kann doch auch das Eingeschaltetsein der Haube bewirken.
 
S

Sony70

Hallo, schon mal vielen Dank. Und was sagt ihr zum Switch auf GBWH + Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (was kostet es denn mehr mit Feuchtigkeitsrückgewinnung)? Ist es möglich, hier Kfw55 hinzubekommen oder brauchen wir dazu die ST? Wie sieht es mit dem Kostenvergleich aus? Jetzt haben wir ja KfW 55 mit Luftwärmepumpe und Kontrollierte-Wohnraumlüftung. Das Haus bliebe ja das gleiche, nur dass wir dann einen Kamin bräuchten und (für den Fall wir bekommen KfW 55 nicht hin), wir können den KfW-Kredit nicht beanspruchen und bekommen auch die extra 5000 Zuschuss nicht. Wobei die Zinsen KfW und normaler Hauskredit hier nicht sehr viel ausmachen. Wie rechnet sich das unterm Strich? Was wir noch bedenken können, ist, dass wir beim Switch zu Gas auch den Kamin für den Kaminofen nützen können und das Geld für den Außenkamin sparen, auch ca. 2.000 EUR.
Meint ihr, dass der Bauträger hier was dagegen hätte, weil wir ja nun den Vertrag schon mit dem o.g. unterzeichnet haben?

Vielen Dank schon mal vorab!
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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