KFW 153, Zweite Wohneinheit

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M

m_l_r_s

Das ist kein Argument. Es bleibt immer noch eine Zimmertüre und keine Wohnungstüre. Die räumliche Trennung des Treppenhauses sehe ich weiterhin als notwendig an. Ferner muss es eine zweite Haupteingangstüre sein, keine Nebeneingang. Denn letzterer setzt ja voraus, dass es einen Haupteingang (über das Treppenhaus) gibt.
Vielleicht bringe ich da auch Begrifflichkeiten durcheinander?
Die Einliegerwohnung wird (im Vermietungsfall) AUSSCHLIEßLICH über den separaten Eingang betreten. Dieser liegt direkt im Kellergeschoss und mündet in einen kleinen Flur der direkt zur Einliegerwohnung gehört...

Bezüglich der Stellplätze müsste ich mich schlau machen, dazu gibt es im Bebauungsplan keine Angaben.
 
T

toxicmolotof

Dann rechne mal mit mindestens 1,5 Plätzen je Wohnung, tendetiell geht es mittlerweile auch zu 2 Plätzen je Wohnung über.

Warum kommt da denn eine Türe hin, wenn die nicht benutzt werden soll?
 
M

m_l_r_s

Weil wir die Zimmer, wenn sie nicht vermietet sind, als Abseitszimmer nutzen wollen.
Die Türe würde im Vermietungsfall dann wohl mittels Trockenbau geschlossen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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