Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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S

Slava_S

Erfahrung in der Anwendung/Ergebnis ist sehr gut. Zusätzlich liegt unser Eingang auf der Nord-/Ostseite daher bringt die wirklich was und wir können uns/den Kinder die dreckigen Sachen schnell draußen ausziehen.
Auf der Westseite würde ich es allerdings nicht machen. Dafür ist die Wirkung, meiner Meinung nach, zu gering für den Aufwand (Platz/Kosten).

Zu den Kosten und Planungsaufwand kann ich nicht viel sagen. Bei uns wurde der Preis dafür nicht extra ausgewiesen, da wir die Preise vom Rohbauer, etc. bereits auf diesen Planungsstand eingeholt haben. Schätzen würde ich aber irgendwas im unteren vierstelligen Bereich. Wobei es vom Konzept (GU, Fertighaus, etc.) abhängt und auch teurer verkauft werden kann.
 
P

Pumukel

Hallo zusammen.

Bisher immer still mitgelesen, nun meine erste Frage, da ein Grundstück in Aussicht steht.
Das Grundstück wird im Bebauungsplan als "Kettenhaus" definiert aber nur sehr spärlich beschrieben:

H = besondere Bauweise – Kettenhäuser
Das Hauptgebäude muss an der seitlichen, nördlich liegenden Grundstücksgrenze gebaut werden und hält von der anderen seitlichen Grundstücksgrenze die gesetzlich vorgeschriebene Abstandsfläche ein (seitliche Grenzbebauung).


Diese besondere Bauweise betrifft nur 2 Grundstücke, das theoretisch unsere und das des Nachbarn im Süden.
Das Grundstück im Norden, auf dessen südliche Grenze ich dann direkt mein Haus stellen muss, ist als normales Einfamilienhaus definiert.

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich dem nördlichen Nachbarn auf seine Süd-Grenze ein 20m langes, 2 vollgeschossiges Haus hinstellen darf. Ausgeschlossen wird es im Bebauungsplan aber nicht...

Kann mir jemand konkrete Ausführungsrichtlinien (Normen etc.) für Kettenhäuser nennen, aus denen eventuelle Einschränkungen hervorgehen, die ich aktuell nicht berücksichtige?

@Slava_S war es explizit im Bebauungsplan definiert, dass eine Hausseite keine Fenster haben darf?

Vielen Dank schon mal.
 
S

Slava_S

Das Grundstück im Norden, auf dessen südliche Grenze ich dann direkt mein Haus stellen muss, ist als normales Einfamilienhaus definiert.
Ein Kettenhaus auf dem letzten Grundstück einer Kettenhauskette ist immer "frei", also alle vier Seiten mit Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze. Sonst hört die Kette nie auf.

H = besondere Bauweise – Kettenhäuser
Ist sonst nicht erwähnt? Z.B ob die Häuser mit einem Zwischengebäude verbunden sein müssen?

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich dem nördlichen Nachbarn auf seine Süd-Grenze ein 20m langes, 2 vollgeschossiges Haus hinstellen darf. Ausgeschlossen wird es im Bebauungsplan aber nicht...
Hoffe es ist durch das Baufenster beschränkt.

Kann mir jemand konkrete Ausführungsrichtlinien (Normen etc.) für Kettenhäuser nennen, aus denen eventuelle Einschränkungen hervorgehen, die ich aktuell nicht berücksichtige?
Mir sind keine bekannt. Außer die Grenzwand (analog Doppelhaushälfte)

war es explizit im Bebauungsplan definiert, dass eine Hausseite keine Fenster haben darf?
Je nach Sachbearbeiter und Auslegung. In der Theorie, also meine Interpretation, ist eine Feuerschutzwand (ohne Fenster bzw. feuerfeste Fenster) nur notwendig wenn ich als Zwischenbau einen Aufenthaltsraum plane. Wie das rechtlich exakt aussieht kann ich nicht sagen. Nachbarn haben teilweise Fenster drin.
 
S

Slava_S

Dann gehört es keiner Kette an.
Doch. Wenn alle an die linke Grenze bauen und die Häuser mit einem Zwischenbau verbunden sind, dann baut der letzte Nachbar links nicht mehr an die Grenze zum nächsten (linken) Grundstück verbindet sich aber mit seinem Zwischenbau nach rechts und stellt den Abschluss der kette dar. Es ist dann das letzte Grundstück welchen die "Einschränkung" in Kauf nehmen muss das jemand ihm ein Haus an seine Grenze baut.
Hoffe es ist nicht zu kompliziert erklärt
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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