Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Mbk84

Mbk84

Super, ganz vielen Dank für die vielen Meinungen und Vorschläge !!!

Wie @Mottenhausen schon schrieb, wäre die Dachterrasse bei 240qm Grundstücksfläche schon relevant. Nicht um von dort dem Nachbarn auf den Kuchenteller zu schauen (auf der Seite steht bisher sowieso seit 8 Jahren nichts), sondern einfach um eine zweite befestigte Outdoor-Fläche zu haben. Der Garten wird ja klein genug

Der Bebauungsplan sagt bei uns dazu explizit folgendes:
A2.2.4 Im WA1 ist die zulässige Gebäudehöhe von Garagen und Carports auf maximal 414.00 m.ü.NN begrenzt. Die oberste Begrenzung der Dachfläche (Oberkante Dachhaut, First, Attika, Brüstungsoberkante) darf dieses Maß nicht überschreiten.
und
A3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 22 Baunutzungsverordnung) Entsprechend Planeinschrieb - Nutzungsschablone wird festgesetzt:
a: abweichende Bauweise: Zulässig sind nur Einzelhäuser mit einseitigem Grenzbau auf der östlichen Grundstücksgrenze und angebauter Garage / Carport auf der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze. Auf den gesamten Grenzgaragen / -Carports ist das Anlegen von Dachterrassen zulässig.
In der Begründung:
Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll entlang der Straße eine verdichtete Bebauung in Form von Kettenhäusern entstehen. Daher wird für diesen Bereich eine abweichende Bauweise vorgesehen, so dass immer im Wechsel ein Wohnhaus und eine Garage bzw. ein Carport entstehen (siehe auch örtliche Bauvorschriften Nr. C 2.1.3 „Fassadengestaltung“). Zulässige Dachterrassen auf den Garagengebäuden im WA1 sollen den Wohnwert auf den eher kleinen Grundstücken dadurch verbessern, dass die Möglichkeit besteht, die nutzbare Außenbereichsfläche durch Einbeziehung des Garagendaches zu erweitern.
Nachdem die Nulllinie bei 410m liegt, und die Höhe von Garagen auf 414m begrenzt ist, war unser Verständnis bisher, dass 4m okay wären. Der Berater meinte, das wäre auch der "Wunsch" des Bebauungsplan. Ich bin gespannt, was nachher im Protokoll steht
 
11ant

11ant

Eine Dachterrasse ist typischerweise eine Zweitterrasse für den Caipirinha beim Arztroman in der Abendsonne, und eher kein adäquater Ersatz für eine - wie der Name schon sagt, üblicherweise ebenerdige - Erstterrasse.

Ob man so eine Tribüne mit Blick auf einen Rasen ohne Tore wirklich toll findet, da male ich mal ein Fragezeichen hinter.

Wir haben es ja hier mit keiner Hanglage zu tun, wo das über dem Talgeschoß liegende Stockwerk das Gartengeschoss wäre, sondern hier würde es wenig Sinn machen, das Wohngeschoss auf die Terrassenebene "hochzuholen", da man dann den ebenerdigen Gartenzugang im Schlafgeschoss hätte.

Insofern denke ich nicht, daß eine rosarote Brille ausreicht, um sich ein objektiv dennoch winziges Grundstück schönzusaufen.

Aus meiner Sicht wäre diese Dachterrasse nur ein überproportionaler - und damit das Ensemble insgesamt noch kleiner erscheinen lassender - Schlafzimmerbalkon.
 
kaho674

kaho674

Aus meiner Sicht wäre diese Dachterrasse nur ein überproportionaler - und damit das Ensemble insgesamt noch kleiner erscheinen lassender - Schlafzimmerbalkon.
Ich finde, das kommt auf die Gestaltung an. Mit einer kompletten Begrünung entstünde da eine zusätzliche kleine Oase, die durchaus einen Wert haben kann. Muss natürlich erlaubt sein und für den TE bezahlbar.

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E

Escroda

Nachdem die Nulllinie bei 410m liegt, und die Höhe von Garagen auf 414m begrenzt ist, war unser Verständnis bisher, dass 4m okay wären.
Sehe ich genauso. Ich kann anhand deiner Bebauungsplan-Extrakte keinen Widerspruch im Bebauungsplan erkennen. Vielleicht ist der Sachbearbeiter beim Bauamt mit den Kettenhäusern etwas überfordert.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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