Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht

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L

Laynne

Wir haben uns nun doch aus diversen Gründen gegen ein Zweifamilienhaus entschieden und haben nun ein Reihenmittelhaus, welches perfekt zu uns passt.
Allerdings macht mich der Kaufvertrag etwas stutzig, weil dieser mit vier Seiten doch sehr knapp ist.
Unser Finanzberater meinte, es wäre unüblich, aber man könnte ihn so unterschreiben.
Auf Nachfrage beim Notar bekamen wir die Antwort, dass die Kaufverträge von denen nun immer so kurz gefasst werden, weil viele Käufer etliche Sachen nicht verstanden haben und die das nun einfacher formulieren.

Im Groben steht dort:

- Verkäufer
- Käufer
- Grundstück/Haus
- das Haus wird im gegenwärtigen Zustand gekauft
- Verkäufer sichern, dass keine versteckten Mängel bekannt sind
- Keine Belastungen im Grundbuch
- Kaufpreis
- mein Partner und ich werden Eigentümer
- und noch ein paar Sachen zur Eintragung im Grundbuch etc.

Wie genau haben wir folgenden Absatz zu verstehen:
"Auf den Zugang des Vorverkaufsrechtverzichtes der Stadt XY wurde aus Zeitgründen verzichtet, auf mögliche Gefahren wurde hingewiesen."

Der Notar meinte, der Satz muss drin stehen, falls die Stadt mal vor hat dort eine Autobahn oder ähnliches zu bauen. Würde aber bei uns eh nicht in Frage kommen, weil es ein reines Wohngebiet (Reihenhaussiedlung) ist.
Ist so etwas üblich? Auch dass man einfach darauf verzichtet? Was ist, wenn die Stadt doch Interesse hätte? Gibt es irgend eine Frist, die die Stadt dann einhalten muss?
Im Internet finde ich diesbezüglich leider nichts...
 
Y

Yosan

Also ich weiß nicht, wie üblich oder unüblich es ist aber zumindest bei Grundstücken habe ich das weder bei Freunden/Familie, noch bei uns so stehen sehen. Möglicherweise ist es mit dem Vorkaufsrecht je Bundesland verschieden aber hier hat die Gemeinde max. 3 Monate Zeit von dem Vorkaufsrecht gebrauch zu machen (idR wird aber vorher davon zurückgetreten)
 
N

nordanney

Wie genau haben wir folgenden Absatz zu verstehen:
"Auf den Zugang des Vorverkaufsrechtverzichtes der Stadt XY wurde aus Zeitgründen verzichtet, auf mögliche Gefahren wurde hingewiesen."
Die Gemeinde hat immer ein gesetzliches Vorkaufsrecht aufgrund bestimmter Gegebenheiten (§ 24 Baugesetzbuch), auf das tatsächlich in 99,99% aller Fälle verzichtet wird (weil a) die Gemeinde das Grundstück nicht braucht und/oder b) eh kein Geld hat).
Konstruierter Fall: Ihr zahlt den KP, da ja auf den Verzicht nicht gewartet werden muss und habt auch direkt für viel Geld sofort die Handwerker im Haus und die neuen möbel vor der Tür stehen. Da geht die Aussage der Stadt ein, dass sie das Objekt doch kauft. Ihr sitzt auf den Kosten für die Handwerker und die Stadt nimmt Euch das Haus weg (rechtlich ja auch ok, wenn es einen Grund für die Stadt gibt).
Die Wahrscheinlichkeit, dass es dieses Recht bei Euch ausübt, geht nach Deiner Schilderung der Sachlage allerdings ganz stark gegen 0.

Frist: Zwei Monate nach Bekanntwerden des Kaufvertrags bei der Gemeinde.

In Berlin wird es öfters ausgeübt oder auf Mieter weitergegeben, um gegen Spekulanten vorzugehen
 
N

nordanney

P.S. Vier Seiten reichen für einen vernünftigen Kaufvertrag aus? Habe ich in den letzten 20-25 Jahren nicht gesehen...
 
lastdrop

lastdrop

Hatten wir vor kurzem nicht eine Diskussion, wo ein Vorkaufsrecht NACH KAUF tatsächlich ausgeübt wurde?
 
T

Tobibi

Gab doch erst vor kurzem hier im Forum nen Fall, bei dem das auch nicht vorher abgeklärt wurde, das Geld ist geflossen usw. und dann hat die Stadt doch ihr Recht wahrgenommen.
In nem reinen Wohngebiet, in dem ein Grundstück wie das andere ist, aber wohl sehr unwahrscheinlich.
Wo kommt denn der Zeitdruck her, dass der Notar das nicht prüfen will?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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